Beteiligung an Schiffen oder Schiffs-Fonds – Wie geht das?

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Vor der Finanzkrise hatten Reedereien und Emissionshäuser in Erwartung eines rasant wachsenden Welthandels neue Frachter und Tanker bestellt. Zur Finanzierung dieser Schiffe wurde auch Geld privater Anleger über sogenannte Schiffsbeteiligungen oder Schiffs-Fonds eingeworben.
1. Beteiligung als Kommanditist

Schiffs-Fonds oder Schiffsbeteiligungen werden in der Regel als geschlossene Fonds in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG gegründet. Die Beteiligung stellt somit eine wirtschaftliche Beteiligung dar. Der Anleger wird Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft- somit Unternehmer- und hat eine von ihm selbst gewählte Einlage zu leisten.

Anfangs war ein Hauptziel der Schiffs-Fonds, den Anlegern durch die sogenannten Verluste in der Anfangsphase hohe Steuervorteile zu verschaffen. Dies funktionierte so, dass das an sich zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres durch ausgewiesene Verluste aus der Kapitalbeteiligung reduziert wurden und demzufolge geringere Steuern zu zahlen waren.

Beispiel:
Hatte ein Anleger ein zu versteuerndes Einkommen von € 30.000,- im Jahr 2007, so hätte dies beispielsweise eine Steuerzahlung von € 6.000,- zur Folge gehabt.
Hat der Anleger nun  aus seiner Schiffsbeteiligung von dem Fonds eine sogenannte Verlustzuweisung über € 5.000,- erhalten, so verringert sich sein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag auf nunmehr € 25.000,-.
Dies hat zur Folge, dass er nicht mehr € 6.000,- sondern nur noch € 4.000,- Steuern zu zahlen hat. (nur verdeutlichendes Beispiel, keine Gewähr für die Richtigkeit der Zahlen)

Im Jahre 2005 wurde § 15 b EStG eingeführt. Anfangsverluste bei Schiff-Fonds spielen danach keine Rolle mehr. Stattdessen ist nunmehr die sogenannte Tonnagesteuer von Bedeutung.
Diese beinhaltet, dass die Gesellschaft nicht ihren tatsächlichen Gewinn versteuern muss, sondern nur pauschal nach dem Schiffs- bzw. Ladevolumen (der Tonnage) besteuert wird.

2. Finanzierung eines Schiffes / Schiffs-Fonds

Der Kaufpreis für ein komplettes Schiff wird in der Regel durch zwei Finanzierungsmöglichkeiten aufgebracht.
Zum einen werden bei den Anlegern Gelder in Form der Beteiligungen eingesammelt (ca. 40% der Kosten).
Die verbleibenden ca. 60% werden regelmäßig über dafür spezialisierte Banken fremdfinanziert durch die Aufnahme von Krediten.

Dabei wurden die Finanzierungsgeschäfte oftmals auch mit fremden Währungen abgeschlossen, was ein zusätzliches Risiko bedeutete. Denn auch die dementsprechende Währung konnte in ihrem Wert schwanken und Verluste bedeuten.

Das so finanzierte Schiff muss, nach Abzug seiner Betriebskosten, somit die Kreditraten und sonstige Nebenkosten erwirtschaften.
Die verbleibenden Überschüsse stellen dann den Gewinn des Fonds dar, welcher an die Anleger verteilt werden kann.

Fallen jedoch die Frachtraten und das Frachtaufkommen, sind einige Schiffe teilweise nicht mal mehr in der Lage, die eigenen Betriebskosten wie Personal, Treibstoff, Liegegebühren, Reparaturen etc. vollständig aufzubringen.
Dies bedeutet auch, dass sodann die monatlich fälligen Kreditraten nicht an die Bank gezahlt werden können.
Aktuell betrifft das sehr viele Schiffe bzw. Schiff-Fonds.

Im schlimmsten Fall kündigt die Bank die Kredite und erzwingt einen verlustreichen Verkauf der Schiffe.
Gegebenenfalls sind aber auch Sanierungskonzepte erfolgsversprechend, wobei diesbezüglich oft ein Verzicht der Anleger erforderlich ist oder die Anleger müssen weiteres Geld in den Fonds investieren.
Das Risiko wird damit keineswegs geringer.

Des Weiteren sind bei Schiffs-Fonds die Anleger den Reedereien ausgeliefert. Fallen die Frachtraten, so werden viele Reeder die Charter-Verträge auslaufen lassen oder versuchen, für sich günstigere Konditionen mit dem Fonds auszuhandeln. Im Ergebnis sinkt damit der Gewinn eines Schiffes / Schiffs-Fonds, unter Umständen fallen die Gesellschaften in eine tiefe Krise.

3. Kann man die Beteiligung verkaufen?

Die Beteiligung lässt sich in der Regel nicht verkaufen. Es gibt, vergleichbar mit der Börse, keinen Käufer, der einem seine Beteiligung abkaufen muss.
Tatsächlich existiert für solche Beteiligungen allgemein nur ein sogenannter Zweitmarkt. Bezeichnend für diesen Zweitmarkt ist jedoch, dass dieser speziellim Bereich Schiffsbeteiligung kaum existiert. Sofern dennoch jemand diese Beteiligungen erwirbt, so werden dem Anleger  mit dem Verkauf der Beteiligung erhebliche Verluste entstehen.

4. Steuerliche Folgen

Daneben ist der vorzeitige Verkauf der Beteiligung auch mit steuerlichen Nachteilen verbunden. Sofern der Fonds vorzeitig verkauft wird, müssen die von Anfang an erhaltenen Steuer-vorteile an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
Gleiches passiert, wenn ein Fonds mit mehreren Schiffen diese Schiffe teilweise verkauft.
Auch dann sind die Steuervorteile dahin und müssen an das Finanzamt zurückerstattet werden.

Dies bedeutet im Endeffekt ganz erhebliche Verluste, so dass ein Verkauf zumindest gut überdacht und mit dem Steuerberater besprochen werden sollte.

5. Ausschüttungen an den Anleger

Risikobehaftet sind auch Ausschüttungen an die Anleger. Auf den ersten Blick sind diese Auszahlungen natürlich angenehm, da sie vorspiegeln, der Fonds erwirtschaftet Gewinne.
Ein genaueres Hinsehen macht jedoch deutlich, dass der Fonds oftmals tatsächlich noch keine Gewinne erwirtschaftet hat. Die Ausschüttungen sind nichts anderes als die Rückzahlungen von Beteiligungskapital.

Haftungsrechtlich hat dies nach § 172 HGB zur Folge, dass in Höhe der Ausschüttungen die sogenannte Nachhaftung wieder auflebt.
Ein Beispiel:
Die Beteiligung an einem Fonds beträgt € 10.000,-. Im Jahre 2007, 2008, 2009 werden insgesamt € 4.000,- ausgeschüttet.
Allerdings beruhten diese Ausschüttungen nicht auf Gewinnen, sondern wurde aus den eingezahlten Geldern der Anleger geleistet.
Folglich führen diese Ausschüttungen dazu, dass die Einlage von € 10.000,- auf € 6.000,- herabsinkt.
Gerät nun der Fonds in Insolvenz, wird ein Insolvenzverwalter diese € 4.000,- wieder nachfordern, da sie das Beteiligungskapital des Anlegers darstellt und er für diese Einlage auf vollständige Einzahlung haftet.
Aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft  und den daraus ermittelten Ausschüttungen kann man zumindest erkennen, ob die Beteiligung Gewinne erwirtschaftet hat oder ob die Auszahlung trotz Verlusten erfolgte.

6. Falsche Beratung

Viele Informationen zu Anlage und den Abläufen und zu Chancen und Risiken sind bei Schiffs-Fonds zu beraten. Eine Beratung ist daher in der Regel sehr gründlich durchzuführen. Insbesondere muss über alle erdenklichen Risiken durch den Berater informiert werden. Daran fehlt es meistens, da gerade die erfolgreiche Vermittlung von Schiffs-Fonds für die Berater gute Provisionen bedeuteten.
Das Interesse des Beraters, gerade ein Schiffs-Fonds zu verkaufen, war und ist daher relativ hoch.
Dem gegenüber steht das Interesse des Anlegers, vernünftig und unabhängig vom Provisionsinteresse des Vermittlers beraten zu werden.

Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in der Vergangenheit viele wegweisende Urteile, auch insbesondere zu Gunsten von falschberatenen Anlegern, getroffen.

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