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BWF-Stiftung – Insolvenzverfahren zeigt mögliche Haftung der Vermittler auf – bis 20 % Provision kassiert

Bereits im April 2015 meldete die Berliner Wirtschafts- und Finanzstifung (BWF) Insolvenz an. Tragisch ist das vor allen Dingen für die vielen Anleger, die in die Goldangebote der Stiftung investierten. Die Stiftung (auch bekannt als „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ = BDT) hatte Anlegern angeboten, ihr Geld in massives Gold zu investieren und dieses nach dem Ablauf einer vertraglich festgelegten Zeit zu einem erhöhten Rückkaufspreis zurück zu erwerben.
Was auf dem Papier noch gut klang, sorgt jetzt für Ärger und Wut unter denjenigen, die sich für diese Art der Anlage entschieden haben. Nicht nur weil schon länger Gerüchte um Betrugsvorwürfe und Veruntreuungstheorien die Runde machten, sondern auch durch den Umstand, dass das Amtsgericht Berlin / Charlottenburg mit Beschluss vom 26.03.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az: 36b IN 1350/15) eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt hat. Denn als wäre dies noch nicht genug, ist inzwischen herausgekommen, dass das gesamte Kapital der Anleger nicht auffindbar gewesen ist. Bisweilen hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft noch keine Hinweise darauf, wohin genau sich das Geld bewegt hat. Kürzlich wurden in dem Zusammenhang auch 4 Mitarbeiter der BWF-Stiftung verhaftet.

Im Genauen wurde die Insolvenz über das Vermögen des Vereins „Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.“ eröffnet, da der Verein als unselbständige Stiftung nicht insolvenzfähig ist. Jener Verein gab vor, dass die BWF-Stiftung ein eigenständiger Partner sei, zu dem der Anleger vermittelt wird. In Wirklichkeit handelte es sich bei den unterschiedlichen Bezeichnungen um ein und dieselbe Körperschaft, die diese vermeintliche Anlagenbetrugsmasche durchführte.

Kürzlich fand im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens daher die erste Gläubigerversammlung am 04.09.2015 statt. Aus dieser berichtete der bestellte Insolvenzverwalter erstmals im Detail über die Zustände innerhalb der Gesellschaft. Nach seiner Aussage wurden von den Anlegern um die 50 Millionen Euro eingezahlt, von denen gerade einmal knapp ein Viertel, also ca. 16 Millionen Euro in die Anschaffung von gegenständlichem Gold flossen. Zumindest gaben das die Berichte der Gesellschaft her. In Wahrheit wurde im Zuge verschiedener Razzien der ermittelnden Behörden jedoch gerade einmal 324 kg  Gold sichergestellt. Bei einem Preis von derzeit 31.784,55 EUR je 1 kg Gold wären damit nur tatsächlich ca 10,3 Mio an Anlegergelder investiert worden.

Doch der unglaubliche Haken daran:  Bei dem vorgefundenen Gold handelte es sich zum großen Teil um nicht echtes Gold !

Es stellt sich also die Frage, was mit der Anlagesumme tatsächlich geschah, wenn sie entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nicht in Gold investiert wurde. Einen Hinweis auf die Frage gab der Insolvenzverwalter ebenfalls. Aus seinem Bericht ging hervor, dass einige Vermittler der Anlage bis zu 20 % der gesamten Anlagesumme als Vermittlungsgebühr, also Provision, erhielten. Diese geraten damit in den Fokus der Gläubigeransprüche, da deren persönliche Bereicherung wohl maßgeblich zur Betrugsmasche der Gesellschaft beigetragen haben.

Bei Provisionen in dieser Höhe ist die Rentabilität einer Anlage nicht mehr gegeben. Anlegern hätte außerdem klar mitgeteilt werden müssen, dass Provisionen in dieser Dimension verteilt wurden, denn letztendlich sind diese nicht plausibel. Sie gefährdeten das gesamte Geschäftsmodell, da die auch aus Provisionen entstehenden „Weichkosten“ die gesamte Summe der von Anlegern eingezahlten Mittel um ein Vielfaches verringern.

Dies bietet jedoch durchaus Chancen. Da die BWF keinerlei Vermögensmassen zur Befriedung der Gläubiger aufbringen kann (weder Geld noch Gold, denn von dem vorgefundenen Gold handelte es sich zum großen Teil um nicht echtes), ist eine der wenigen Möglichkeiten, die Vermittler zur Haftung heranzuziehen und sich anhand ihrer gewaltigen Provisionssummen einen Teil seines durch Betrug verlorenes Geld wiederzuholen. Die Chancen  auf Erfolg steigen damit parallel zur prozentualen Höhe der erhaltenen Provision.

Die Vermittler können aber nicht nur wegen des Verschweigens ihrer enorm überhöhten Provisionen zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn Sie als Anleger nicht nachweislich ausführlichst über die Risiken einer Anlageninvestition aufgeklärt wurden, gilt ebenfalls die Haftung des Vermittlers, der dann mit seinem Privatvermögen für entstandene Schäden bei Anlegern aufkommen muss.

Zudem bleibt abzuwarten, was sich in den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Stiftung und ihre Hintermänner ergibt. Bewahrheiten sich die Vorwürfe von systematischem Betrug, haben Sie noch mehr Möglichkeiten, sich Ihren Anspruch sichern zu lassen – unabhängig von der insolventen Stiftung selbst. Denn weil das BaFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) niemals eine Erlaubnis für die Investitionsgeschäfte der BWF gab, haften die Köpfe der Organisation ebenfalls mit ihrem Privatvermögen .

 

Wenn auch Sie in die BWF Stiftung vertraut und finanziell investiert haben, empfiehlt sich Ihnen juristische Unterstützung.

Gerne prüfen wir Ihre Verträge unverbindlich im Rahmen einer kostenlosen Anfrage, die Sie uns per E-Mail schicken können. Wir finden dann für Sie heraus, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.

Bevor dann weitere Schritte unternommen werden, klären wir, bei welchen Kosten dies möglich ist.