Das Substanzwertverfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes

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Bei dem Substanzwertverfahren wird die Summe des im Unternehmen vorhandenen Vermögens errechnet und die Summe aller vorhandenenen Schulden abgezogen. Der daraus resultierende Wert des Unternehmens richtet sich letztendlich danach, was genau ein Interessent ausgeben müsste, um das berechnete Unternehmen „nachbilden“ zu können.

Zu Beginn wird das Arbeitskapital – also das vorhandene Produktionsmaterial in Form einer Inventurauflistung – bewertet. Dazu können gekaufte und verwendete Maschinen, der Fuhrpark der Firma, Computertechnik und sonstige Einrichtungsgegenstände gezählt und auf Basis einer neuwertigen Wiederbeschaffung berechnet. Die sich hieraus ergebende Summe wird als „Teilreproduktionswert“ bezeichnet, nachdem hiervon die zu übernehmenden Schulden abgezogen wurden.

Alle nicht materiellen Wirtschaftsgüter, etwa theoretische wie Aktien, Lizenzen, Werbeeinnahmen, Software, etc. oder der objektive Firmenwert, welcher sich aus Einnahmen, Umsatz, der Anzahl der Kunden und bestehenden Fakten wie dem Image einer Firma zusammen setzt, zählen nicht in den „Teilreproduktionswert“ hinein. Aus diesem Grund muss die Bewertung ebenfalls betrachten, wie eben solche Bestandteile des Unternehmens reproduziert werden können.

Da es bei den immateriellen Werten eines Unternehmens jedoch keine Maßstäbe zur genauen Berechnung gibt, muss man sich dabei auf Schätzwerte verlassen, welche die Bewertung ungenauer, aber nicht unbrauchbar machen.

Hat man diese allerdings ersteinmal der Summierung hinzugestellt, entsteht der „Vollreproduktionswert“, ein Gesamtwert wurde also berechnet.

Fazit:

Das Substanzwertverfahren ist durch seine Einfachheit gekennzeichnet. Interessant für den Verkauf eines Unternehmens bzw. für die Zielgruppe der Käufer, da sich diese im Zweifellsfall auf Basis des bestimmten Werts für oder gegen den Kauf des angestrebten Unternehmens entscheiden können.

Der Knackpunkt liegt allerdings in der Bewertung immateriellem Kapitals. Da dessen Bezifferung auf Schätzungen beruht, können diese ungenau sein oder dazu führen, dass eine „Reproduktion“ unmöglich bleibt. Man denke dabei an die Bewertung eines milliardenschweren Markennamens, der auf der gesamten Welt bekannt ist. Einen Anschaffungspreis wird dieser nicht aufweisen, ebenso ist es schwer nachvollziehbar, wie hoch genau der Wert einer werbeeffektiven Marke sein könnte.

Ebenso negativ und möglicherweise kurzsichtig ist der Fakt, dass keinerlei Aussage über Prognosen getroffen werden kann. Prinzipiell handelt es sich bei dem Substanzwertverfahren um eine Einzelbewertung, die lediglich das Kapital einer Firma erfasst. Zusammenhänge zwischen den verwendeten Wirtschaftsgütern und nicht materiellen Werten können daraus nicht ersichtlich gemacht werden. Dies wäre notwendig, um Zukunftsprognosen aufzustellen.

Auch eine Profitabilität wird, obwohl es klar dem Firmenwert zugerechnet werden müsste, nicht ermittelt.

Aus dieser Perspektive ist dieses Verfahren lediglich bei kleineren Unternehmenskäufen ratsam, oder aber für den Fall, dass ein Unternehmer ein anderes Unternehmen reproduzieren will. Denn da weder Profit noch Prognosen berücksichtigt werden, könnte der Kauf eines größeren Unternehmens auf Grund der Substanzwertermittlung zu erheblichen finanziellen Schädigungen führen:

Das Kapital eines Unternehmens kann noch so hoch sein (etwa durch den Besitz von hochwertigen Manufakturgeräten und Fabrikmaschinen, einer Transportflotte von Mercedes Benz mit Panzerverglasung sowie eines Wolkenkratzer-Firmensitzes); ohne Profit ist dieses Unternehmen dennoch dem Untergang geweiht.

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