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DSL- Bank verweigert Abrechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aus Darlehensvertrag nach Aktiv-Aktiv-Methode

Grundsätzlich ist die Bank berechtigt, im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Darlehensvertrages mit festem Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit einen Schadenersatz zu verlangen. Für die Ermittlung der Höhe des Schadenersatzes stehen der Bank grundsätzlich zwei Berechnungsmethoden zur Verfügung – die Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode.

1. Aktiv- Aktiv- Methode

Die Aktiv-Aktiv Methode wird dann angewandt, wenn die Bank die vorzeitig zurückerhaltenen Mittel zeitgleich für ein neues Darlehen ausreichen kann. Dann entsteht ihr ein Schaden nur in gegebenenfalls vorhandenen Zinsdifferenzen zwischen altem, gekündigtem Vertrag und neu abgeschlossenem Vertrag. Der Bank wird bei dieser Berechnungsmethode einen geringeren Schadenersatzersatz ermitteln im Vergleich zur nachfolgend beschriebenen Aktiv-Passiv-Methode.

2.  Aktiv Passiv Methode

Bei der Aktiv-Passiv-Methode ist der Bank ein Neuausreichen des vorzeitig zurück erhalten Darlehensbetrages gerade nicht möglich. Zur Schadensermittlung werden bei dieser Methode nun die Zinsen von Hypothekenpfandbriefen herangezogen, in welche die Bank das Geld anlegen könnte. Der Zinssatz bei Hypothekenpfandbriefen liegt derzeit allerdings so niedrig (etwa 0,5 %), sodass die Differenz zum vertraglich vereinbarten Zinssatz enorm ist und somit eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Die Bank kann sich aussuchen, nach welcher dieser beiden Methoden sie den Schadenersatz ermittelt.

Grundsätzlich!

Denn die Bank darf nur den Schaden berechnen, welcher ihr aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung auch tatsächlich entstanden ist.

3. Käufer der Immobilie finanzierte bei gleicher Bank

So hatte eine von uns vertretene Mandantin nach zwei Jahren den Immobilien-Darlehensvertrag mit der DSL Bank kündigen müssen. Allerdings vermittelte unsere Mandantin den Käufer ihrer Immobilie hinsichtlich der Finanzierung des Kaufes direkt an die DSL Bank. Tatsächlich schloss die DSL Bank mit dem Käufer auch einen Darlehensvertrag, sogar zu einem höheren Darlehensbetrag als ursprünglich mit unserer Mandanten.

Obwohl die DSL Bank den von unser Mandantin vorzeitig zurück erhalten Darlehensbetrag ganz augenscheinlich und sogar auf Vermittlung der Mandantin wieder und zwar postwendend an den Käufer derselben Immobilie ausreichen konnte, verweigert sich die DSL Bank, den Schadensersatzanspruch auf Grundlage der Aktiv-Aktiv-Methode zu ermitteln.

Sie behauptet, ihr stände hinsichtlich der Auswahl der Methode ein Wahlrecht zu. Davon habe sie Gebrauch gemacht.

Nach unserer Auffassung ist dies ganz augenscheinlich falsch, weil die Bank unter Anwendung der Aktiv Passiv Methode einen Schaden ermittelt, welcher tatsächlich gar nicht entstanden ist. Nach unserer Auffassung hat dies schon strafrechtlich relevante Züge. Mit der überhöhten Vorfälligkeitsentschädigung behauptete DSL Bank einen Schadenersatzanspruch. Ein Schaden in der behaupteten Höhe ist ihr aber tatsächlich gar nicht entstanden. Wir gehen davon aus, dass der Bank dies auch bewusst ist, sodass in dem Verhalten, dennoch von der Mandantin einen überhöhten Vorfälligkeitsbetrag zu verlangen, absichtlich schädigendes Verhalten liegt.

Nachdem die DSL Bank auf das Schreiben des verfassenden Rechtsanwalts nicht reagierte und bei ihrer Rechtsauffassung blieb, werden wir nunmehr ein Klageverfahren anstrengen.

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