Haftet die Targobank für den Verkauf der Lehman-Zertifikate?

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Die US-Amerikanische Investmentbank Lehman Brothers wurde im September 2008 zahlungsunfähig. Zuvor hatte sie Zertifikate herausgegeben, welche durch einige Deutsche Sparkassen und u.a. auch durch die Targo Bank, die ehemalige Citibank, an Anleger verkauft wurden. Diese Zertifikate sind nun wertlos. Die Anleger wollen Schadenersatz.

Alpha Express Zertifikat
Die Papiere wurden beispielsweise mit folgenden Wertpapierkennnummern (WKN) angeboten:

WKN A0N6GH (ISIN DE000AON6GH8)
WKN AoV4E1 (ISIN DE000A0V4E15)
WKN A0N7XQ (ISIN DE 000A0N7QX2)

Korrekte Beratung zu Funktion und Risiko ?

Wie in den meisten Prozessen bei Geldanlagen stellt sich auch in diesen Fällen die Frage, ob die Beratung zu diesen Produkten richtig und vollständig durchgeführt worden ist.
Dabei muss zunächst die Kenntnis des Anlegers allgemein von Geldanlagen und im speziellen vom Anlageprodukt erfragt werden. Ist keine Kenntnis vorhanden, muss zunächst über das Anlageprodukt aufgeklärt werden. Hat der Anleger bereits mit derartigen Produkten gehandelt, ist eine Beratung nicht erforderlich.

Die Information über die Lehman-Zertifikate war  eine schwierige Angelegenheit. Die Zertifikate haben, neben den normalen Eigenheiten eines Zertifikats, hier eine undurchschaubare Wette zum Gegenstand haben. Die Auswirkungen auf die Anlage an sich in den verschiedenen, möglichen, Konstellationen zu erörtern, wird womöglich selbst für einige Berater nicht ganz einfach gewesen sein. Ob dann eine Beratung vorgenommen wird, ist eher unwahrscheinlich.

In einem weiteren Beratungsschritt muss das Risiko (Grundsatz:  Je höher die Rendite, desto höher ist auch das Risiko ) und die Verkaufbarkeit der Anlage besprochen werden.
Zertifikate können nicht so ohne weiteres verkauft werden. Gerade bei fallenden Kursen der Basiswerte wird man das Produkt schlicht nicht los. Dieser Umstand muss zwingend beraten werden, da es viele Kunden wichtig ist, sich auch von einer schlecht laufenden Anlage, ggf. auch unter Verlusten,  lösen zu können.

Zudem war für die Kunden nicht zu erkennen, welche Provisionen an den Berater fließen. Aus den Provisionen lässt sich ableiten, welches Interesse der Verkäufer an der Anpreisung gerade dieses Produktes hat. Die Unabhängigkeit der Beratung, welche an sich ausschließlich im Kundeninteresse zu erfolgen hat, ist in Fällen hoher Provisionszahlen denklogisch stark gefährdet.

In den Lehman-Fällen wurden seitens der Banken oftmals diese grundlegenden Vorgänge der Anlageberatung ignoriert.

Nach aktuellen  höchstrichterlichen Urteilen war es zum damaligen Zeitpunkt aber nicht notwendig, beim Verkauf auf eine denkbare Insolvenz des Herausgebers Lehman Brothers hinzuweisen. Eine Insolvenz einer Investmentbank hatte es bis dato noch nicht gegeben. Daher galt dieses Risiko als nur theoretisch und zu vernachlässigen.
Eine Beratung darüber brauchte somit nicht erfolgen.

Aktuelle Rechtsprechung

Im Oktober 2011 hat der Bundesgerichthof zwei Klagen von Anlegern abgewiesen, die von der Hamburger Sparkasse Zertifikate erworben haben. Die Sparkasse hatte aber in den Verfahren nachgewiesen, dass der Verkauf der Zertifikate nicht als Vermittlerin für die Lehman Bank  erfolgte, sondern als Festpreisgeschäft. Daher müßte die Bank nicht darüber aufklären, ob in und welcher Höhe sie Vertriebsprovisionen erhielt.

Es gibt dennoch eine Reihe von Landgerichtlichen Urteilen, welche die Targobank zu Schadenersatz verurteilt haben. Dies hängt damit zusammen, dass der Bundesgerichtshof nur einen Einzelfall entschieden hat.
Sind andere Beratungsfehler vorhanden und nachgewiesen, bestehen trotz der BGH-Urteile gute Erfolgsaussichten.

Verjährung

Aufgrund der Verjährung der Ansprüche nach 3 Jahren ab dem Kauftag ist zu prüfen, ob die Ansprüche überhaupt noch geltend gemacht werden können.
Diese Prüfung sollte ein darauf spezialisierter Anwalt unkompliziert vornehmen können.

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