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Lloyd Fonds AG: Schiffsfonds MS Adrian & MS Virginia insolvent – Schadensersatz wegen Falschberatung für Anleger

Das vorläufige Insolvenzverfahren der Schiffsfonds der Lloyd Fonds wurde eröffnet über:
• LF 2 – MS Adrian (AZ: 500 IN 22/12)
• LF 63 – MS Virginia (AZ: 526 IN 17/13)

Betroffene Anleger haben jedoch gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung und Prospekthaftung geltend machen.

Schiffsfonds sind geschlossene Fonds, bei denen der Anleger in den Bau oder den Betrieb von Schiffen investiert. Der Anleger wird Miteigentümer des Schiffes und profitiert von den Erträgen aus den Chartereinnahmen und am Ende der Laufzeit des Fonds durch den Verkauf des Schiffes. Der Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung ist, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Diese Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen (BGH, Urteil vom 19.06.2008 – AZ: III ZR 1659/07, BGH, Urteil vom 19.11.2009 – AZ: III ZR 169/08, BGH, Urteil vom 08.07.2010 – AZ: III ZR 249/09).

Typische Beratungsfehler sind beispielsweise der fehlende Hinweis im Rahmen des Beratungsgesprächs auf folgende Tatsachen/ Risiken:
• Totalverlust
• Ausfall der Charterrate
• Marktschwankungen
• Rückgang der Nachfrage
• hochspekulativer Charakter der Anlage
• Währungsschwankungen/Wechselkursverlust
• Höhe der erhaltenen Rückvergütung (Kick-back), Provision
• lange Laufzeit
• Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegergeldern beträgt mehr als 15 %
• Verwendung der Anlegergelder (Anteil Substanz / Anteil Kosten, Dienstleistung)
• keine Eignung als Altersvorsorge
• wegen Mindestlaufzeiten der Beteiligung keine jederzeitige Verkaufsmöglichkeit
• kein Verkauf der „gebrauchten“ Schiffsfonds auf Zweitmarkt möglich
• Risiko des Wiederauflebens der Haftung des Gesellschafters: Als Kommanditist haften die Anleger nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden.
• mögliche Rückforderungspflicht von erhaltenen Ausschüttungen: Im Falle der Insolvenz droht den Anlegern die Rückforderung von bereits erfolgten Ausschüttungen.

Sollten Sie als Anleger auf eines oder mehrere dieser Risiken von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht hingewiesen worden sein, haben Sie gute Erfolgsaussichten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Lassen Sie Ihre Beteiligung von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir ohne zusätzliche Kosten die Deckungsschutzanfrage.

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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock

 

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