Magellan Container vor dem Aus? Anstelle der Anleger erhält nun der Insolvenzverwalter die Mietzahlungen

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Das am 12.8. ergangene Rundschreiben des insolventen Containermanagers Magellan hat tausende Anleger in schiere Panik versetzt. Die bisher bereits großen Probleme scheinen auch weiterhin zu wachsen. Entgegen der vertraglichen Vereinbarungen sprachen die Firma selbst und ihr Insolvenzverwalter ihren Anlegern das Recht auf die Mietzahlungen an den Containervermieter ab. Und das, obwohl die Reedereien die Mieten weiterhin zahlen.
Wörtlich steht dort:
„Die Frage, ob Ihnen die Mietforderungen gegenüber den Reedereien direkt zustehen, somit von einer Forderungsabtretung zu Gunsten der Anleger auszugehen ist, muss nach rechtlicher Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und Einholung eines Rechtsgutachtens der Kanzlei CMS Hasche Sigle verneint werden.“

Zu Grunde liegt dem, dass Magellan seine Container an Anleger verkauft hat – unter Erstellung eines Verwaltungsvertrags. Darin wurde für die Investoren eine garantierte Miete vereinbart, die von den Reedereien aus aller Welt für die angemieteten Container gezahlt wurden. Die Leasingraten der Unternehmen sollten dann von Magellan eingezogen, anschließend aber an die Anleger ausgezahlt werden. Denn im Verwaltungsvertrag heißt es ebenfalls:
„Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Miet- oder Verwaltungsverhältnis gehen gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung auf den Investor über. (…) Die Abtretung wird hinfällig, sobald der Vertrag gekündigt oder Magellan aus sonstigen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen. Dies gilt auch für den Fall, dass Magellan seine Garantieverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen sollte. Die Rechte aus dem Miet- oder Verwaltungsverhältnis werden dann von dem Investor oder einem von diesem bestellten neuen Verwalter unmittelbar wahrgenommen.“
Abtretung aus Verwaltungsvertrag fehlerhaft?
Die Legitimation der Ankündigung ist also definitiv in Frage zu stellen. Weiterhin erregt es die Investoren, dass eine weitere Bemerkung von Magellan geäußert wurde. Denn angeblich sei diese Erkenntnis nicht von „erheblicher Bedeutung“ für die bereits gebeutelten Anleger. Die Mietforderungen könnten ohnehin nur von Magellan selbst eingetrieben werden – eine Abtretung der Mietrechte sei daher irrelevant. Laut dem Insolvenzverwalter, Peter-Alexander Borchard, hätten die Anleger dennoch den größten Anspruchsteil aller Gläubiger. Fast sämtliche Erlöse und Vermögenswerte können diese für sich aus Schadensersatzgründen beanspruchen.

Was der Verwalter allerdings verschwiegen hat, ist, dass die Ansprüche von Gläubigern erst nach Abzug der Insolvenzkosten ! bedient werden . Die eingezahlten Mieten der Reedereien werden nun zur Insolvenzmasse gezählt und erhöhen sie daher weiter. Die Höhe der Insolvenzmasse ist maßgeblich für die Kosten des Verfahrens, insbesondere des Insolvenzverwalters. Diese Kosten wiederum senken die Auszahlungen, mit denen Anleger rechnen können. Was droht, ist ein langwieriger Rechtsstreit vor den zuständigen Gerichten.
Über die aktuelle Situation des in Schieflage geratenen Unternehmens werden keine Angaben gemacht. Wie es um die Vermietung bestellt ist oder wie hoch die Auslastung ist, wurde nicht genannt. Relativ kryptisch fügte Borchardt nur hinzu, dass mit Juni 2016 fällig gewordenen Mietzahlungen „regulär geleistet“ seien. Verläuft alles planmäßig, wird es im Herbst 2016 zu der ersten Auszahlung an die Anleger erfolgen , deren Forderungen 90 % der Gesamtschulden ausmachen.
Wie hoch die Verluste insgesamt ausfallen werden, bleibt nach wie vor nicht überschaubar.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht

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