MPC Reever Flottenfonds 1 – Schiffsfond in angespannter wirtschaftlicher Lage

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Der im Jahre 2006 aufgelegte Schiffsfonds sollte bis zum 31.12.2019 laufen. Mittlerweile ist aufgrund der angespannten Lage auf dem Schifffahrtsmarkt insgesamt und den steigenden Treibstoffkosten jedoch eine Schieflage eingetreten. Ausschüttungen gab es lediglich in den Jahren 2007 und 2008 und dort auch nicht wie prospektiert.
Mitte des Jahres 2012 wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund mangelnder Liquidität möglicherweise Teilrückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen notwendig werden könnten.

Ob die Probleme damit allerdings langfristig behoben werden, kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Dabei ist zu beachten, dass die gesicherten Zinsen laut Prospekt nur für einen Zeitraum von 8 Jahren gegen Schwankungen durch Sicherungsgeschäfte abgedeckt sind. Danach gibt es so eine Absicherung nicht. Verändern sich die Wechselkursrisiken danach weiter zum Nachteil, verteuern sich die Kredite weiter.

Ob im Gegenzug die Schiffe auch den zur Absicherung der Kredite dargestellten Gegenwert aufweisen, ist ebenfalls unklar. Sollte diese Werte abgesunken sein, könnte der Druck der Kreditinstitute durch sogenannte Sondertilgung weiter steigen.
Gelingt die Kapitalerhöhung durch die Anleger nicht, droht dem MPC Reever Flottendonds 1 keine andere Möglichkeit als der Gang zum zuständigen Insolvenzgericht.
Die Anleger der Fonds würden dann zwangsläufig den Totalverlust der ihrerseits gezeichneten Anlagen zu verkraften haben.

Für Anleger kommt als einziger Ausweg aus diesem Dilemma nur in Betracht, das Zustandekommen der Beteiligung auf Fehler zu überprüfen.
Schadensersatzansprüche, welche eine Rückabwicklung der Beteiligung ermöglichen können, ergeben sich beispielsweise aus unrichtig erstellten Prospekten, sowie u.a. aufgrund von Falschberatung.

Gerade bei Banken und Sparkassen, über welche der Fonds vielzahlig vertrieben wurde, beraten ihre Anleger nicht vollumfassend und ausreichend über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken. Dies liegt oftmals auch daran, dass die Berater selbst keine ausreichenden Kenntnisse über die Hintergründe der Beteiligung haben und auch die vorgelegten Prospekte nicht auf ihre Plausibilität hin überprüfen.

Zudem sind Banken und Sparkassen gehalten, über die bei diesen Geschäften verdienten Provisionen Auskunft zu erteilen, auch ohne das der Anleger ganz speziell danach fragt.
Es gibt daher einige aussichtsreiche Ansatzpunkte, die Beteiligung rückabzuwickeln.

Dabei helfen wir Ihnen gerne.

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Spiegelberg
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