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MPC Reever Flottenfonds 2

Der im Jahre 2007 aufgelegte Schiffsfonds sollte bis zum 31.12.2019 laufen. Der aus 14 Kühlschiffen bestehende Flottenfonds leidet aktuell ebenso wie andere Fonds unter mangelnder Auslastung, niedrigen Charterraten und hohen Instandhaltungskosten sowie hohen Treibstoffkosten..
Ausschüttungen gab es lediglich in den Jahren 2007 und 2008 und dort auch nicht wie prospektiert.

Mitte des Jahres 2012 wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund mangelnder Liquidität möglicherweise Teilrückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen oder sogar weitere Einzahlungen notwendig werden könnten.

Ob die Probleme damit allerdings langfristig behoben werden, kann jedoch nicht vorhergesagt werden. Dabei ist zu beachten, dass die gesicherten Kreditzinsen laut Prospekt nur für einen Zeitraum von 8 Jahren gegen Schwankungen durch Sicherungsgeschäfte abgedeckt sind. Danach gibt es so eine Absicherung nicht. Verändern sich die Wechselkursrisiken dann weiter zum Nachteil, verteuern sich die Kredite zusätzlich.

Ob im Gegenzug die Schiffe auch den zur Absicherung der Kredite dargestellten Gegenwert aufweisen, ist ebenfalls unklar. Sollte diese abgesunken sein, könnte der Druck der Kreditinstitute mittels dann durch den Fond zu leistende, sogenannter Sondertilgungen weiter steigen.

Gelingt die Kapitalerhöhung durch die Anleger nicht, droht dem MPC Reever Flottenfonds 2 keine andere Möglichkeit als der Gang zum zuständigen Insolvenzgericht.
Die Anleger der Fonds würden dann zwangsläufig den Totalverlust der ihrerseits gezeichneten Anlagen zu verkraften haben.

Für Anleger kommt als einziger Ausweg aus diesem Dilemma nur in Betracht, das Zustandekommen der Beteiligung auf Fehler zu überprüfen.
Schadensersatzansprüche, welche eine Rückabwicklung der Beteiligung ermöglichen können, ergeben sich beispielsweise aus unrichtig erstellten Prospekten sowie aufgrund von Falschberatung.

Gerade bei Banken und Sparkassen, über welche der Fonds vielzahlig vertrieben wurde, beraten ihre Anleger oftmals nicht vollumfassend und ausreichend über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken. Dies liegt auch daran, dass die Berater selbst keine ausreichenden Kenntnisse über die Hintergründe der Beteiligung haben und auch die vorgelegten Prospekte nicht auf ihre Plausibilität hin überprüfen.

Zudem sind Banken und Sparkassen gehalten, über die bei diesen Geschäften verdienten Provisionen Auskunft zu erteilen, auch ohne das der Anleger ganz speziell danach fragt.

Es gibt daher einige aussichtsreiche Ansatzpunkte, die Beteiligung rückabzuwickeln.
Dabei helfen wir Ihnen gerne.

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