- Rechtsanwalt Spiegelberg Rostock - https://ra-spiegelberg.de -

Teure Null-Prozent-Finanzierung – Darlehensrückzahlung auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag

In einem Verfahren um eine Null-Prozent-Finanzierung hat sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofes BGH vom 30.9.2014 , Az: XI ZR 168/13 [1] nun bestätigt, dass diese Form der Finanzierung für Verbraucher unter Umständen gravierende Nachteile hat.

Diese Nachteile treten vor allem dann auf, wenn der finanzierte Kauf rückabgewickelt werden muss, z.B. weil der gekaufte Ware mangelhaft ist. In dem Urteilsverfahren hatte ein Mann im Baumarkt 2 Türen gekauft und diese teilweise zu 0 % über eine Bank finanziert. Da die Türen aber mangelhaft waren, trat der Kunde vom Kaufvertrag zurück. Er nahm an, dass damit auch der Darlehensvertrag mit der Bank entfallen sei, wie das bei sonstigen finanzierten Käufen so üblich ist.

Die den Kauf finanzierenden Bank bestand allerdings auf der Rückzahlung des Darlehens und bekam vom BGH recht. Dieser war der Auffassung, der Darlehensvertrag sei in Wirklichkeit kein Verbraucherdarlehensvertrag. Solche Verbraucherdarlehensverträge liegen nur dann vor, wenn der Vertrag entgeltlich ist. Bei einer Null-Prozent Finanzierung muss der Kunde aber gerade kein Entgeld an die Bank – nämlich den Zins – bezahlen – demzufolge ist der Vertrag unentgeltlich.

Die hat zur Folge, dass der Kunde nicht den Schutz eines Verbrauchers hat und die sonst gültige gesetzliche Regelung nicht greift. Danach wird durch einen Rücktritt vom Kaufvertrag auch der Darlehensvertrag hinfällig, da die Verträge im Zusammenhang mit dem Kauf zu dessen Finanzierung abgeschlossen wurden (sog. verbundene Verträge).

Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung gilt dies im übrigen auch für Darlehensverträge unter 200 € Nettodarlehensssumme. Auch diese Verträge sind keine Verbraucherdarlehensverträge.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei einer Null-Prozent-Finanzierung die Kunden Gefahr laufen, dass bei einem rückabgewickelten Kaufvertrag (z.B bei einem Mangel ) das Darlehen dennoch vollständig an die Bank zurückgezahlt werden muss.

Ob sich unter diesem Aspekt ein solcher Kauf noch lohnt, ist zweifelhaft.