VSG GmbH in Zahlungsnot ? Widerruf der Stillen Beteiligungen wegen Belehrungsfehlern möglich

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Die ca. 2007 gegründete VSG Volkssolidarität Grundstücksentwicklungs GmbH mit Sitz in Schwerin ist wohl in schwieriger finanzieller Situation. Wurden in den Anfangsjahren die versprochenen jährlichen Zinsen noch ausgezahlt, so ist dies nach unserer Kenntnis ab 2013 nicht mehr erfolgt.

Bilanz weist Fehlbetrag aus
Die aus dem Jahr 2012 stammende und veröffentlichte Bilanz lässt ebenfalls nichts Gutes erahnen. Der Abschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 86.677,12 € auf. Der Ausweis eines solchen Fehlbetrages läßt zunächst keinen Rückschluss darauf zu, ob das Unternehmen auch tatsächlich überschuldet ist.
Die Tatsache der materiellen überschuldung würde die Geschäftsführung zwingen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wenn das Unternehmen einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, ist es zumindest buchmäßig überschuldet.

Sitzverlegung 

Zudem hat die Gesellschaft eine Sitzverlegung vorgenommen. Nicht mehr in Schwerin ist sie nun ansässig, sondern in Oberhausen. Wir fragen uns nun, zu welchem Zweck dient die Geschäftssitzverlegung in das 500 km entfernte Oberhausen.
Nach unserem Kenntnisstand wurden in erster Linie Objekte aus Mecklenburg Vorpommern betreut.

Aus der Darstellung im Bundesanzeiger schlussfolgern wir, dass die Gesellschaft wohl über keine laufenden Einnahmen verfügt.

Stille Beteilgung

Die meisten Anleger haben sich in der Form der Stillen Beteiligung an der VSG beteiligt. Im Falle der Insolvenz der Firma sind diese Forderungen gegenüber anderen Forderungen nachrangig. Das heisst, die Anleger bekommen erst als letzte ihr Geld zurück, wenn dann noch etwas vorhanden sein sollte.

Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Auch ein Widerruf der gesamten Stillen Beteiligung  ist nach unserer Einschätzung noch möglich. Die Widerrufsbelehrung ist nach unserer Aufassung mehrfach fehlerhaft.
Dazu muss der Vertrag aber auch  in einer Haustürsituation oder auf dem Wege des Fernabsatzes (Vertragsschluss per Post, Telefax, email etc.) abgeschlossen worden sein.

Ist dies der Fall, kann der Vertrag auch noch heute widerrufen werde mit der Folge, dass die Beteiligung nie zustande gekommen ist und die eingezahlten Gelder zurückverlangt werden können.

Handeln Sie daher umgehend, um Ihre Ansprüche zu sichern.

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