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Anschlussinhaber hat Anspruch auf Wahl seiner Anschlussebene

Der BGH [1] hat den Anschlussinhabern von Netzanspruch Anschlusswahlrecht für die Spannungsebene zugebilligt. Alle bisherigen Beschränkungen sind unwirksam.So hat sich für viele Anschlussinhaber die Situation verbessert.

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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock