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BEMA legt Jahressabschluss 2013 vor – Verkauf von Wohnungen verhindert Verluste

Der durch Anleger finanzierte Immobilienfonds BEMA betreibt in der Nähe des, noch geschlossenen, Berliner Flughafens “Willi Brandt”eine Immobilie mit ca. 450 Wohnungen. Nunmehr hat die BEMA für das Jahr 2013 den Jahresabschluss sowie die Gewinn und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 vorgelegt. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich, dass die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von knapp über 5 Millionen € erzielt hat.

Dem stehen jedoch Aufwendungen gegenüber, welche bei ca. 6 Millionen € liegen. Danach hätte die Gesellschaft an sich einen Verlust in Höhe von 1 Million € erwirtschaftet.

Dieser Verlust konnte dadurch ausgeglichen werden, dass seitens der Gesellschaft, wie diese auch an ihre Anleger mitteilt, 22 Eigentumswohnungen veräußert hat. Nur auf diesem Wege konnte ein Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verhindert werden. Fakt ist somit, dass allein durch den Verkauf der Immobiliensubstanz ein Überschuss erzielt wurde, aus welchem nun eine Ausschüttung an die Anleger erfolgte.

Die Bilanz weist eine Bilanzsumme von ca. 35 Millionen auf. Zwar hört sich dies zunächst gut an. Vergleicht man diese Zahlen jedoch mit den geplanten Entwicklungen der Geldanlage, so ist diese Bilanz doch eher kümmerlich.

Die Prognose aus dem Gründungszeitraum 1999 weist weitaus bessere Werte aus. So sollte jährlich eine Ausschüttung in Höhe von 4 %,  insgesamt 2,4 Millionen € jedes Jahr erfolgen. Insbesondere mit diesen Ausschüttungen sollten die Kosten getragen werden, welche den Anlegern durch die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Beteiligung entstanden.

Nichts davon ist letztlich eingetreten. Die Firma ist nur aufgrund mehrerer Verzichte von Beteiligten in der Lage, allein die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Die Beteiligung ist für die Anleger insgesamt als eher wertlos einzuschätzen, berücksichtigt man, dass die meisten Anleger noch Kreditverbindlichkeiten in Höhe der ursprünglichen Einlagesumme abzuzahlen haben.

Fazit:

Sie sollten unbedingt versuchen, diese Beteiligung einschließlich des aufgenommenen Kredites loszuwerden. Grundsätzlich könnte eine Möglichkeit sein, den Darlehensvertrag von Anfang an zu widerrufen.

Dies auch in der heutigen Zeit noch möglich, sofern die Beteiligung und der Darlehensvertrag in einer sogenannten Haustürsituation abgeschlossen wurde. Haustürsituation bedeutet dabei vereinfacht, dass der Vertragsabschluss für den Anleger überraschend gewesen sein muss.

Dies ist in jedem Einzelfall zu beurteilen.

Unser Angebot an Sie:

Übersenden Sie uns den Kreditvertrag, den Zeichnungsschein sowie Ihren Emissionsprospekt (sofern  vorhanden).Zudem schildern Sie bitte möglichst detailgetreu, wie es zum Vertragsabschluss kam, insbesondere, wo der Vertrag geschlossen wurde, wie viele Gespräche es im Vorfeld gab, welche Zeugen bei diesen Gesprächen dabei waren und was inhaltlich dort thematisiert wurde.

Wir prüfen dann für Sie unverbindlich, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist. Bevor dann weitere Schritte unternommen werden, klären wir, bei welchen Kosten dies möglich ist.