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Berkom Immobilienfonds – Landgericht Berlin weist Klage auf Innenausgleich der Gesellschafter zurück

Der Berliner Immobilienfonds Berkom, in den ca. 270 Anleger investiert haben, kam aufgrund des Wegfalls der Wohnungsbauförderung in Berlin und den damit verbundenen Einnahmeausfällen in massive Schwierigkeiten. Im Rahmen einer Sanierung der Gesellschaft, deren Nachhaltigkeit bis heute nicht abschließend bewertet werden kann und sehr fraglich ist, haben sich ca. 200 Gesellschafter mit erheblichen Beträgen an der Sanierung beteiligt.

Da die Gesellschaft Berkom selbst zum Ausgleich dieser Zahlungen der Gesellschafter nicht in der Lage war und auch heute nicht ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die zahlenden Sanierungsgesellschafter von den nichtzahlenden Gesellschaftern einen Ausgleich verlangen können.

Die Berkom KG hatte sich die Ansprüche der zahlenden Gesellschafter abtreten lassen und versucht nun, diese Forderungen gegenüber den nichtzahlenden Gesellschaftern gerichtlich durchzusetzen.

Das Landgericht Berlin hat nun mit Urteil vom Ende März 2014 die Klage gegenüber einer von unserer Kanzlei vertretenen Anlegerin abgewiesen und entschieden, dass die Abtretung der Forderung der zahlenden Sanierungsgesellschafter an die Berkom KG gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

Aus diesem Grunde kam das Gericht auch nicht zur Klärung der Frage, ob die Aufwendungen der Gesellschafter überhaupt erforderlich waren. Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn die Sanierung tatsächlich die bessere Variante für die Gesellschafter als die Insolvenz war.

Daran bestehen nach unserer Auffassung erhebliche Bedenken, da nach wie vor die Frage der tatsächlichen  Bewirtschaftungskosten als wesentliche Ausgabeposition durch die Gesellschaft nicht klarstellend beantwortet  wird.

Schlimmstenfalls droht dann doch noch die Insolvenz, da sich die Einnahmenseite aufgrund der kaum zu erhöhenden Mieten nicht wesentlich verbessern dürfte.

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Spiegelberg

Rechtsanwalt,   Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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