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Chorus Clean Energy – massive Verluste für Anleger nach Umwandlung in Aktiengesellschaft

Die Chorus GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen verwalten im Jahr 2014 etwa 20 geschlossene Fonds, welche als Kommanditgesellschaften organisiert sind. Dazu zählt beispielsweise auch der Fond Chorus Equity Clean Tech GmbH und Co. KG. Aufgabe der Fondgesellschaften war es, Anlegergelder einzusammeln und sich mit diesem Geld an Zielfonds zu beteiligen. Diese Zielfonds, beispielsweise der Zouk Clean Tech Europe LP sowie der Hudson Clean Energy Partners LP wiederum hatten sich – in der Regel mit weiteren Anlegergeldern – an “echten” also wirtschaftlich tatsächlich tätigen Unternehmen insbesondere aus der erneuerbaren Energiebranche beteiligt.

Im Jahr 2014 erfolgte eine Umstrukturierung der Chorus Fonds. Dazu sollten die jeweiligen Betriebsgesellschaften/Fondgesellschaften in die dafür eigens neu gegründete Chorus Clean Energy AG eingebracht werden. Im Gegenzug erhalten die Fondsgesellschaft Aktien, welche in einem 2. Schritt direkt an die Kapitalgeber/ Anleger  ausgegeben werden. D.h. waren die Anleger zuvor als Kommanditisten beteiligt, so werden sie durch die Umwandlung der Fondsgesellschaft in eine Aktiengesellschaft nun Aktieninhaber.
Ob dies von Vorteil oder von Nachteil ist, sei dahingestellt.

Im Rahmen der Einbringung der jeweiligen Fondsgesellschaft war zwingend festzustellen und von großer Bedeutung, welchen Wert diese Gesellschaft hat. Es musste daher geprüft werden, welchen Wert die Fondsgesellschaft – wie beispielsweise der Fond Chorus Equity Clean Tech GmbH und Co. KG – zum Stichtag hat. Dabei wird überprüft, wie Werthaltigkeit sind die von diesem Fond getätigten Geldanlagen.

Diese Bewertung hat für den Fond Chorus Equity Clean Tech GmbH & Co. KG ergeben, dass dieser vom ursprünglichen Wert gesehen 3/4 und somit etwa 75 % !! seines Wertes verloren haben soll.
Hatte ein Anleger somit 60.000 € investiert, so war er nach Umwandlung seiner Fondsgesellschaft in die Aktiengesellschaft an der Aktiengesellschaft nur noch mit 15.000 € in Aktien investiert. Dies bedeutete somit ein massiven Verlust seines eingezahlten Kapitals.
Große Fragen wird dabei insbesondere die Bewertung der Fonds auf. Aus den durch das Management zur Verfügung gestellten Zahlen lässt sich dies kaum ableiten. Auffällig ist nur, dass der bestellte Beirat des Fonds kurz vor der Umwandlung in die Aktiengesellschaft einen weitaus höheren Wert der Beteiligungen ermittelt hat.

Aus dem Jahresabschluss für das Jahr 2013 lässt sich entnehmen, dass die Finanzanlagen mit einem deutlich besseren Wert angenommen wurden, als im Zuge der Übertragung.
Es besteht daher der nicht unbegründete Verdacht, dass die Bewertung der Gesellschaften ohne tragfähige Begründung und nur deswegen zu gering erfolgte, um im Zuge des Börsenganges Gewinne zu erzielen.
Derzeit führen wir Verfahren, um zu klären, auf welcher Grundlage die derart niedrige Bewertung der Fondsgesellschaft erfolgte. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, werden wir Schadensersatzansprüche gegen alle in diesem Zusammenhang verantwortlichen durchsetzen. Für die Bewertung berief sich das Management der Chorus GmbH explizit auf die große deutsche und renomierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO.

Daneben stehen bei vielen Anlegern auch Ansprüche aus fehlerhafter Beratung im Raum. So wurden beim Vertrieb der Anlagen über Vermittler insbesondere die Sicherheit, der Kapitalerhalt und die zukünftig positiven Aussichten der Beteiligung als Verkaufsargument angeführt.
Die aktuelle Situation zeigt, dass derartige Aussagen falsch waren und falsch sind und Schadensersatzansprüche auslösen können.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht

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