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Darlehensverträge der Wüstenrot Bausparkasse AG aus 2008 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Uns wurde ein Darlehensvertrag der Wüstenrot Bausparkasse zur Prüfung vorgelegt. Der Vertrag wurde Mitte März 2008 abgeschlossen und somit kurz vor dem Zeitpunkt, zu welchem vom Gesetzgeber eine neue Musterwiderrufsbelehrung eingeführt wurde.

Die Widerrufsbelehrung befindet sich auf einem Blatt zusammen mit einer weiteren Widerrufsbelehrung zu eine Risikolebensversicherung, welche unserer Darlehensnehmer jedoch gar nicht abgeschlossen hat. Dies macht aus unserer Sicht die Widerrufsbelehrung bereits in ihrer Darstellung undeutlich. Sind jedoch zwei Verträge miteinander wirtschaftlich gekoppelt, so ist über diese sogenannte Verbundenheit der Verträge gesondert zu belehren. Eine solche gesonderte Belehrung findet sich in keiner der Widerrufsbelehrungen, was diese somit bereits unrichtig macht..

Die Widerrufsbelehrung ist jedoch auch inhaltlich unzureichend. Auch in den Widerrufsfolgen ist ein Darlehensnehmer über die Folgen seines Widerrufs vollumfänglich und deutlich zu informieren.
Dies hat die Wüstenrot jedoch mit ihrer eigenen Darstellung nicht erreicht. So fehlt die Belehrung darüber, dass im Falle eines Widerrufs der Darlehensnehmer zur Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung des Widerrufs verpflichtet ist, die Bank innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Widerrufs die empfangenen Ratenzahlungen   (Zins und Tilgung) inklusive Verzinsung an den Darlehensnehmer zurückzahlen muss.Dieser wesentliche Umstand führt auch dazu, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist.

Genau so sah es auch das Landgericht Köln in einer Entscheidung vom 26.5.2015, Aktenzeichen 21 O 361/14.

Aus diesem Grund bestehen sehr gute Möglichkeiten, den Widerruf auch heute noch zu erklären und den Vertrag rückabzuwickeln.

Die Frist endet allerdings aufgrund gesetzgeberischer Änderung am 20.6.2016 !

Zum Widerruf von Darlehensverträgen im Allgemeinen lesen Sie auch gerne unseren Ratgeber zum Widerrufsrecht [1] bei Immobilienkrediten.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock