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Detex GmbH klagt Ansprüche aus Verwaltung der Amtex Öl-Beteiligung vor dem Amtsgericht Rostock ein – zu Recht ?

In den Jahren ab 2006 haben viele Anleger sich an Öl-Projekten in den USA über die Firma Amtex Oil & Gas  beteiligt. Später dann wurden diese Beteiligungen über die ATM angeboten.

Nach unserem Kenntnisstand sind die meisten dieser Beteiligungen an verschiedensten Bohrprojekten unbefriedigend verlaufen, die angepriesenen Ausschüttungen blieben trotz angeblich bester geologischer Untersuchungen und Erwartungen aus. Stichhaltige Gründe dafür sind meist nicht auszumachen.

1. wirksamer Vertrag mit der Detex Verwaltungs GmbH ?

Ursprünglich wurden die Beteiligungen von der Amtex GmbH verwaltet, welche dafür ein Prozent der Beteiligungssumme im Jahr berechnete. Gab es Ausschüttungen, reduzierte sich dieser Anspruch entsprechend.
Später wurde die Verwaltung der Amtex auf die HVT übertragen, welche ihren Geschäftssitz am gleichen Ort wie zuvor die Amtex hatte. Dann übernahm die Detex Verwaltungs GmbH diese Aufgabe.

Insbesondere bei den Beteiligungen, welche keine Erträge und somit auch keine Ausschüttungen leistete, fielen und fallen nun nach wie vor Verwaltungsgebühren an.
Eine Möglichkeit, diese zumindest zukünftig zu umgehen, ist die Verwaltungsverträge zu kündigen. Dabei sollte diese Kündigung vorab per E-Mail oder Fax übersandt werden, damit die Kündigung nachgewiesen werden kann.

Für die zurückliegenden Zeiträume erhebt die Detex nun gegenüber einem Mandanten Ansprüche aus dem Verwaltungsvertrag und klagt vor dem Amtsgericht Rostock. In diesem Fall hat der Mandant jedoch die im Jahr 2015 von der Detex angebotene Verwaltung mittels neuem Verwaltungsvertrag nie unterzeichnet und auch sonst keine Zahlungen oder Erklärung, welche ein Zustandekommen des Vertrages implizieren würde, vorgenommen.

Von daher ist ist aus unserer Sicht kein wirksames Vertragsverhältnis mit der Detex zustande gekommen, aus welchem diese Zahlungen verlangen kann.

2. widersprüchliche und womöglich falsche Abrechnungen

Spannend wird es jedoch, wenn man sich die Beteiligungsabrechnungen der Detex ansieht. Diese lassen bereits nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage die dort genannten Zahlen überhaupt ermittelt wurden und ob diese richtig sind. Daran bestehen unsererseits zumindest erhebliche Zweifel.
Darüber hinaus macht stutzig, dass die Amtex anteilige Ausschüttungen am jeweiligen Projekt erhält. Nach den vertraglichen Vereinbarungen haben die Anleger jedoch eine direkte Beteiligung am Förderprojekt gerade von der Amtex erworben, sodass sie nicht über die Firma Amtex am Projekt beteiligt sind, sondern direkt und selbst.
Von daher ständen ihnen an sich in Höhe ihrer Beteiligung Ausschüttungen am Gesamtprojekt zu.

Die Abrechnung geben dies jedoch in keiner Weise wieder und sind aus unserer Sicht völlig unschlüssig.

Wir haben vielmehr den Verdacht, dass diese Abrechnung über Jahre hinweg nahezu stets fehlerhaft erfolgten.

3.Eigene Prüfung, gegebenenfalls Hilfe durch Rechtsanwalt

Unabhängig von der Frage, ob der Detex Verwaltungsgebühren für die Vergangenheit zustehen, prüfen wir derzeit Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Schritte gegenüber den Verantwortlichen rund um die Beteiligung. Die Unklarheit bei den Abrechnungen bestärken die unsererseits seit längerem vorhandenen Zweifel, ob diese Beteiligungen rechtlich und finanziell korrekt abgewickelt werden oder ob es sich nur um ein Scheingeschäft handelt.

 

Von daher empfehlen wir, dass sie ihre Verträge und ihre Abrechnungen selbst einmal unter die Lupe nehmen und nachprüfen. Gegebenenfalls nehmen Sie die Hilfe eines fachlich geeigneten Rechtsanwaltes in Anspruch.

 

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock