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E-ON Hanse unterliegt beim Streit um Gaspreiserhöhungen vor dem Amtsgericht Hamburg

Die E-On Hanse Vertriebs-GmbH unterliegt im Streit um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen erneut. Das Amtsgericht hält die Preisanpassungsklausel für unwirksam.

Der Rechtsvorgänger der E-On Hanse, die Heingas Hamburger Gaswerke GmbH, hatte in den dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Verträgen die Gaspreiserhöhungsklausel vorformuliert, wonach

„die Heingas berechtigt ist, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.“

Das Amtsgericht Hamburg St. Georg hat mit Urteil vom 24.2.2010, Az. 921 C 239/09,  die Klausel für unwirksam erklärt und die darauf basierende Forderung der E-ON auf Zahlung abgewiesen. Das Gericht schloss sich den Auffassungen anderer Gericht zu diesem Problemkreis an und wertete die Klausel als intransparent i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB

Damit setzt sich die Serie der Niederlagen der E-On Hanse bei Gaspreiserhöhungen vor den Gerichten fort.

Die E-On Hanse ist jedoch in die Berufungsinstanz gegangen.