- Rechtsanwalt Spiegelberg Rostock - https://ra-spiegelberg.de -

Eintrag bei Branchenbuch der Region – Wirksamer Vertrag oder Täuschung

Kennen Sie das auch? Sie erhalten einen Brief oder ein Fax, in dem es um Aktualisierungen oder einen Basiseintrag für Gewerbe geht. Scheinbar. In Wahrheit verbirgt sich dahinter ein Angebot zum Vertragsabschluss, welcher mit der Unterschrift zunächst wirksam zustande kommt.
Bemerken werden Sie das jedoch erst, wenn die 1. Rechnung ankommt. Dann schaut man gründlich und bemerkt das Übel – schlecht wird dann auch vielen.

Man hat also einen 2- oder 3 Jahresvertrag mit einer jährlichen Gebühr von 400-600 € und mehr abgeschlossen.
Man antwortet postwendend, dass man widerrufen möchte und  so etwas gar nicht wollte. Die Firma wird dies nicht interessieren und  teilweise auch mit Inkasso (z.B DEMA) die Forderung mit Nachdruck (Drohung mit Schufa, fertiger Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides etc.) einfordern. Man wird gefühlt unter Druck gesetzt, zu zahlen, um gerichtlichen Maßnahmen zu entgehen.

Was nun tun?

1. rechtliche Ausgangslage
a) Schreiben nur ein Angebot
Das Anschreiben stellt rechtlich gesehen nur ein Angebot dar. Das Formular enthält diesen Hinweis auch.
Erkennbar wird dieser Umstand allerdings  nur bei sehr genauem Hinsehen, was auch beabsichtigt scheint.

b) mit Unterschrift – Vertragsschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt auch noch nicht mit der Eintragung von Daten, sondern mit der Unterzeichnung des Schriftstückes. Keiner der unterschreibt geht jedoch davon aus, dass er damit einen Vertrag über 2-3 Jahre unterzeichnet und noch horrende Gebühren zahlen soll.
Wären diese Tatsachen vernünftig angeordnet und sichtbar, so würde wohl keiner einen solchen Vertrag unterschreiben.

c) Folge: Wirksamkeit und Zahlungsverpflichtung
Fakt ist jedoch zunächst, dass mit der Unterschrift und der Rücksendung ein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde. Daher kann auch die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung gefordert werden. Dieser Anspruch kann durch die  Branchen-local.de grundsätzlich auch gerichtlich eingeklagt werden.
Dass der Nutzer einen solchen Vertrag nicht abschließen wollte, ist dabei zunächst erst einmal ohne Belang.

2. Problem : Einzelfall und Bindung an ergangene Urteile
Sofern der Kunde versucht, sich von diesem Vertrag durch sofortige Verweigerung zu entziehen, wird dann seitens der  Branchen-local.de auf bereits zu ihren Gunsten ergangene Urteile verwiesen. Dabei muss man jedoch wissen, dass gerichtliche Entscheidungen eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend sind.
Selbst wenn zum Beispiel das Amtsgericht Köln dem Zahlungsanspruch der  Branchen-local.de stattgibt, so kann das Amtsgericht Wismar bei gleichem Sachverhalt die Klage auch abweisen und so den Anspruch der  Branchen-local.de  zurückweisen.
Bindend wären allein Entscheidungen des Bundesgerichtshofes BGH, der in diesen Fällen bislang aber noch nicht entschieden hat.

3. Maßnahmen
a) Widerruf, Anfechtung – Unterschied
Zunächst sollte jeder den Vertrag widerrufen und anfechten. Widerruf bedeutet, dass man seine Zustimmung zurückzieht. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn mir ein Widerrufsrecht zusteht. Dieses kann zum Beispiel dadurch begründet sein, dass  die Unterschrift in einer sogenannten Haustürsituation vorgenommen wurde, durch Überrumpelung. Widerrufen kann man, ohne dass man dafür einen Grund angeben muss.
Anfechten kann man die durch Unterschrift erfolgte Erklärung nur, wenn ein Grund vorliegt. Gründe können Irrtum, Täuschung oder Drohung sein. In Fällen wie diesen ist eine Täuschungsanfechtung aussichtsreich.
Die Anfechtung kann nur innerhalb eines Jahres erfolgen.

b) Täuschung – Erscheinungsbild,
Die Täuschung liegt hier aus unserer Sicht in der Gestaltung des Anschreibens, mit welchem der Schein eines amtlichen Schreibens vermittelt werden soll. Vor allem die Abfrage von Daten zur  Angebotserstellung/Eintragungsvorschlag  sowie die Bezeichnung Branchenbuch der Region geben dem Schreiben einen amtlichen Anstrich. Daher vermutet kaum keiner, mit der Unterschrift einen Vertrag abzuschließen.
Insgesamt erscheint es, als würde  der Vertragsabschluss und auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung  verschleiert. Warum?

c) Problem – entsprechende Gegenleistung
Unklar ist dann auch, welche Gegenleistung man eigentlich erhält. Er gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich im Internet kostenfrei registrieren zu lassen, bspw. Hotfrog, cylex, pointoo, xing, etc.
Worin der Mehrwert bei der Branchen-local.de steht, ist nicht erkennbar. Auch die Suchmaschinen führen bei entsprechender Eingabe nicht zum direkten Verweis auf die Eintragung. Also viel Geld für kaum Leistung ?

d) Indiz – viele fallen herein, auch vermeidlich Clevere
Nicht zuletzt der Umstand, dass auch reihenweise clevere und erfahrene, aber auch vielbeschäftigte Geschäftsleute auf diese Schreiben hin  ihre  Unterschrift abgeben, deutet darauf hin, dass bei dieser Art von Anschreiben wohl übliche Vertragsschlussgepflogenheiten umgangen werden (sollen). Einem üblichen Angebot kann man die vertragswesentlichen Details wie  Vertragslaufzeit, Preis, und überhaupt der Umstand, dass es sich um ein Angebot handelt, auf den ersten Blick ohne Mühe entnehmen. Dieses Format erreicht das Schreiben der  Branchen-local.de  offensichtlich nicht.

e) nicht zahlen- unsere Empfehlung
Unsere Empfehlung – NICHT zahlen. Ist das Geld erst mal weg, bekommen Sie dies nur mit großem Aufwand wieder zurück. Der Ort des zuständigen Gerichts liegt womöglich weit von ihrem Zuhause entfernt, teilweise, wie hier, sogar im Ausland.
Zudem kostet es Geld, Zeit und Nerven, sein gutes Geld zurück zu erhalten. Womöglich ist auch die Gegenseite am Ende des Prozesses pleite. Mit der Nichtzahlung bringen Sie die   Branchen-local.de  in Zugzwang, das Geld von IHNEN einzuklagen. Dabei riskiert die Firma auch das Risiko einer Niederlage, was sich natürlich auch auf andere Betroffene auswirkt, die womöglich dann ebenfalls nicht zahlen.
Im Internet wäre dies dann auch sofort bekannt.

f) Prüfung durch Anwalt
Dennoch können wir nicht pauschal zur Nichtzahlung raten. Es muss immer der jeweilige Fall geprüft werden, nicht zuletzt deswegen, da auch die Firmen ihre Anschreiben korrigieren, so dass dann ggf. eine Variante vorliegt, die keine Täuschung (mehr) darstellt.

Haben sie Fragen?
Dann wenden sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch, per Fax  oder per Mail an uns . Bei Anfragen per Mail und Fax senden Sie möglichst die wichtigsten Unterlagen mit.
Die Anfrage löst keine Kosten aus!
Das weitere Vorgehen stimmen wir dann im persönlichen Gespräch ab.

Tel.  0381 440 777 0
Fax   0381 440 777 22
email  info@ra -spiegelberg.de

Spiegelberg
Rechtsanwalt