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Falsche Zusicherung einer Abgasnorm Euro 6 beim Autokauf – Urteil des Landgerichts Rostock ermöglicht Rückabwicklung gegenüber Autohaus Krüger

Das Landgericht Rostock hat in einem Urteil von Juni 2020 auf unsere Klage hin das Autohaus Krüger zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Opel Fahrzeug verpflichtet.

Das Fahrzeug war mit der Schadstoffklasse Euro 6 sowohl bei mobile.de als auch bei AutoScout24.de und auf der eigenen Internetpräsenz des Autohauses Krüger dargestellt worden. Tatsächlich verfügte das Fahrzeug jedoch nur über die Schadstoffklasse Euro 5. Bei den Vertragsverhandlungen vor Unterzeichnung der Bestellung ist diese Unrichtigkeit nicht aufgedeckt worden, vielmehr wurde auf konkrete Nachfrage hin die Richtigkeit dieser Angabe bestätigt.

Das Landgericht Rostock hielt diese falschen Angaben für eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung. Die fehlerhafte Angabe zur Schadstoffklasse war in den Veröffentlichungen des Autohauses Krüger insgesamt 7x enthalten. Daher handele es auch nicht um eine bloß unverbindliche Beschreibung der Kaufsache, auch wenn am Ende der Anzeigen stets aufgeführt sei, die Anzeigen stellen lediglich eine Fahrzeugbeschreibung dar und Irrtümer wären vorbehalten. Vielmehr darf der Kunde erwarten, dass derart unrichtige Angaben durch den Verkäufer richtiggestellt werden (Urteil des OLG Hamm vom 21. Juli 2016 Az. I 28 U 2/16.

Auch der Umstand, dass in der im Anschluss unterzeichneten,verbindlichen Fahrzeugbestellung die Abgasnorm keine weitere Erwähnung gefunden hat, ändere nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung daran nichts. Jedem Fahrzeug sei eine Abgasklasse zuzuordnen, sodass das Fehlen in der Auflistung der Fahrzeugbestellung für den Käufer den Schluss zulässt, es bleibe bei den Angaben aus den Anzeigen.

Eine Nachlieferung wäre für die Beklagte deswegen unmöglich, da es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handele und die Auswahlkriterien für das Fahrzeug zu stark konkretisiert seien. Zudem wurde das Fahrzeug der Baureihe überhaupt nicht mit der Schadstoffklasse Euro 6 hergestellt. Eine Nachlieferung sei daher objektiv unmöglich. Auch die Nachbesserung sei in diesem Fall ausgeschlossen, der Kläger müsse sich auch nicht auf die Umrüstung durch einen Fremdanbieter einlassen. Dies sei unzumutbar.

Eine sofortige Rückabwicklung sei daher möglich, insbesondere deswegen, da der Verkäufer dem Käufer den Mangel bei Abschluss des Vertrages verschwiegen bzw. darüber getäuscht habe. Denn bei der 7x unzutreffenden Angabe der Schadstoffklasse kann es sich auch nicht um ein Versehen des gewerblichen Händlers gehandelt haben.

Das Autohaus Krüger hat somit dem Kläger den Kaufpreis Zug um Zug gegen Fahrzeugrückgabe zu erstatten. Eine eventueller Nutzungsvorteil sei in Höhe von 145 € aufgrund der gefahrenen Kilometer in Abzug zu bringen.

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Holger Spiegelberg,
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rostock