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Finanzierungs-Leasing: Überblick

Leasingvertrag ist ein Rechtsverhältnis bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache oder Sachgesamtheit zum Gebrauch überlässt, gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt. Ähnlich wie bei der Miete bekommt der Leasingnehmer hier ein Objekt, z.B.ein PKW, für das er eine monatliche Rate an den Leasinggeber zahlt und nach Ablauf der vereinbarten Zeit das Objekt an diesen zurückgeben muss.

Die Vorteile des Leasing sind insbesondere, dass der Leasingnehmer keine teuren Investitionen für die Anschaffung, von z.B.Arbeitsmitteln, machen muss, dass die Investitionsbelastung und Investitionserträge aufeinander abgestimmt werden, und dass Leasing für den Leasingnehmer grundsätzlich bilanzneutral ist.

Die wichtigsten Formen des Leasing:

Es ist umstritten, wie der Leasingvertrag rechtlich einzuordnen ist. Nach der Rechtsprechung ist er aber grundsätzlich nach Mietrecht zu beurteilen.

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Spiegelberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rostock