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Genehmigung und Errichtung von Kleinwindanlagen

Kleinwindanlagen erleben hierzulande momentan einen nicht für möglich gehaltenen Aufschwung. Die eigene Stromversorgung kann somit Realität werden. Es gibt jedoch einige Hürden zu nehmen.

Betriebswirtschaftlich sinnvoll?
Wer heute mit einem kleinen Windrad Strom erzeugt und diesen ans Netz abgibt, bekommt laut Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) eine Einspeisevergütung.
Diese liegt derzeit bei ca. 9 Cent pro Kilowattstunde und wird für maximal 5 Jahre gewährt.
Diese Erträge bedeuten aber, dass die Wirtschaftlichkeit der Anlage im Grenzbereich liegt. Große Anlagen mit wesentlich geringeren Investitionskosten je erzeugtem Kilowatt tragen sich da wesentlich eher.

Grundsätzlich  können private Betreiber den selbsterzeugten Strom  besser im eigenen Haushalt/ Unternehmen verbrauchen und damit ca. 22 Cent je Kilowattstunde sparen. Allerdings wird der Strom nicht immer dann erzeugt, wenn er auch gebraucht wird. Wirklich sinnvoll wäre ein Betrieb nur dann, wenn auch die Speicherung des erzeugten Stroms möglich wäre. Dies ist derzeit aber nur mit großem finanziellen Aufwand möglich und daher auch unwirtschaftlich.

Herstellervielfalt und Zertifizierung der Anlagen
Die auf dem Markt befindlichen Anlagen lassen sich in ihrer Qualität mitunter schwer einschätzen. Oft beklagen sich unzufriedene Kunden darüber, dass bei starken Winden Schäden an Rotorblättern zu verzeichnen sind. Zudem machen den Kleinwindmüllern ausgefallene  Generatoren sowie Probleme der Ersatzteilbeschaffung bei einem Konkurs der Hersteller  zu schaffen.
Findige Hersteller versuchen die schnelle Vermarktung zum Teil auch damit, dass die potentiellen Kunden mit nicht realisierbaren Leistungsangaben der Kleinwindanlage zum Kauf veranlasst werden.
Eine Zertifizierung der Anlagen wurde derzeit zwar teilweise begonnen, ist allerdings noch nicht für jede Anlage erhältlich. Nur eine solche Zertifizierung insgesamt wäre in der Lage, Vergleichbarkeit und Sicherheit für den Kunden zu schaffen.

Eignung des Standortes
Vor einer Investition muss sich die Frage gestellt werden, ob aufgrund der vielen Einflussfaktoren bei der Errichtung einer Anlage auch der richtige Standort gefunden ist.
Die Frage stellt sich ebenso bei kleinen wie bei großen Windkraftanlagen.
Zunächst sollte die Anlage ausreichend Platz haben, damit sie vom Wind frei angeströmt werden kann. Zudem sollte es in der Hauptwindrichtung möglichst keine Hindernisse geben. Ein Abstand von mindestens dem 5-fachen der Anlagenhöhe gilt dabei als Mindestwert.

Nicht vergessen werden darf, dass durch die Anlage auch Immissionen erzeugt werden. Dies sind Schattenwurf, gegebenenfalls Eiswurf sowie Betriebsgeräusche.   Ein ausreichender Abstand zum eigenen Wohngebäude als auch zu den Wohngebäuden von Nachbarn ist daher zur Vermeidung von Beeinträchtigungen sinnvoll.

Geprüft werden muss zudem, ob die Windausbeute auf dem Standort überhaupt Winderträge erwarten lässt, die einen einigermaßen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage gewährleisten.
Derartige Messmöglichkeiten sind im Vergleich zu Großanlagen schon relativ preisgünstig zu bekommen;  beispielsweise im Internet bei entsprechenden Händlern für 200- 400 €.
Mit den Messdaten kann man dann relativ überschaubar ausrechnen, was die angedachte Windanlage an Strom produziert hätte.
Realistischer Weise sollte man einen kompletten Jahreszeitraum messen, um eine ausgewogene Windprognose zu erhalten. Darüber hinaus gibt es auch Wetterkarten vom Deutschen Wetterdienst. Diese sind zwar relativ genau, berücksichtigen jedoch nicht die örtlichen Verhältnisse wie natürliche Gegebenheiten und errichtete Bauten.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Kleinwindanlagen fallen rechtlich gesehen unter das Landesbaurecht, welches von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich ist.
Die einzige Gemeinsamkeit ist, dass in den meisten Ländern für Anlagen unter 10 Meter Höhe eine Verfahrensfreistellung greift. Dies bedeutet, dass ein förmliches Genehmigungsverfahren bei m zuständigen Bauamt vor Errichtung der Anlage nicht erforderlich ist.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren greift für alle Anlagen von 10 bis 30 Meter Höhe und in den Ländern ohne Verfahrensfreistellung für Anlagen auch unter 10 Meter Höhe. Es beschränkt den Prüfrahmen erheblich, befreit jedoch nicht von der Beibringung aller erforderlichen technischen Nachweise.
Die mit der Errichtung von Kleinwindanlagen beauftragten Projektierer haben dabei eine besondere Verantwortung. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren müssen sie selbst auf die Einhaltung aller bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften einhalten. Im bauplanungsrechtlichen Bereich sind insbesondere die Besonderheiten des Bundesrechts wie Lärmimmission, Schattenwurf, Abstandsflächen,  Artenschutz etc. zu beachten und zu prüfen.
Die Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich betrifft grundsätzlich auch Kleinwindanlagen, allerdings ist auch hier die Abwägung mit möglicherweise entgegenstehenden öffentlichen Belangen vorzunehmen.

Die Errichtung von Windanlagen in der Stadt ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist auch hier genau zu prüfen, ob sich die Anlage in das Ortsbild einfügt. Lärmentwicklung, Abstand und naturschutzrechtliche Fragen sind auch hier Kriterien, welche einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen sind.
Sofern von einer zulässigen Höhe der Anlage auszugehen ist, stellt sich mangels einer eindeutigen Regelung die Frage, ob damit die Gesamthöhe der Anlage oder die Narbenhöhe gemeint ist.  Möglicherweise ist wohl von einem Mittelwert diesbezüglich auszugehen.

Kostenfinanzierung und Versicherung
Die Kosten einer Kleinwindanlage liegen im Schnitt zwischen 20.000 und 30.000 €. Banken werden diese Anlagen durchaus finanzieren. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Finanzierung jedoch nicht auf der Grundlage des Ertrages der Anlage erfolgen, sondern anhand der Gewerbe- oder Privateinkünfte des Darlehensnehmers.
Dies hängt in erster Linie mit dem sehr unterschiedlichen Eigenstromverbrauch als auch mit im Vergleich zu Großwindanlagen noch schwer planbaren Ertragsfähigkeit zusammen.

Bei den Versicherungen ist eine Dreiteilung zwischen Haftpflicht (Versicherung für Personen- und Sachschäden von Dritten),  Maschinenversicherung (schützt die Investition der Anlage), sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung (ersetzt finanziellen Verlust bei Stillstand der Anlage) zu treffen.
Die Qualität des angebotenen Schutzes hängt von der Versicherungsgesellschaft  als auch von der zu versichernden Anlage ab und muss im Einzelnen erfragt werden.

Fazit
Die Kleinwindanlage hat durchaus Potential, dass sich Betreiber einer solchen Anlage zumindest teilweise energetisch autark machen können.
Die Auswahl der Anlage ist gründlich im Hinblick auf seinen Standort und dem solventen Hersteller vorzunehmen.
Einen Überblick über derzeit auf dem Markt erhältliche Anlagen, ggf. auch mit Zertifizierung, bieten Fachgremien und Verbände an.
Wichtig sind zudem die grundsätzliche Standortauswahl und die Windpotentialanalyse.
Zu guter Letzt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend dem aktuell geltenden Landes-/Bundesrecht zu klären.

Hs 92011