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Klage von Rechtsanwalt Hay – Insolvenzverwalter Koch der MS Hammonia Caspium fordert Ausschüttungen zurück

Rechtsanwalt Volker Hay offenbar ernst. Nach seiner Einschätzung läuft die Verjährungsfrist für die Rückforderung von angeblich zu Unrecht erhaltenen Ausschüttungen aus dem Schiffsfonds “MS Hammonia Caspium” am 1.3.2019 ab. Somit will er nach unserem Kenntnisstand nun im Auftrage des Insolvenzverwalters Koch, der am 25.2.2014 zum Insolvenzverwalter über den Schiffsfonds “MS Hammonia Caspium GmbH & Co. KG” bestellt wurde, die Ansprüche gegen bislang zahlungsunwillige Kommanditisten gerichtlich verfolgen.
Dabei hat er es bislang nicht für notwendig erachtet, wichtige Einwendungen und Fragen , welche wir für von uns vertretene Kommanditisten dieses Vorgangs ihm gegenüber vorgebracht haben, qualifiziert zu beantworten.

Nach unserer Auffassung ist der Insolvenzverwalter bislang nicht in der Lage gewesen, die von ihm behaupteten Ansprüche qualifiziert zu belegen. Unterlagen, welche Rückschlüsse darauf zu lassen, inwieweit berechtigte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO zur Tabelle angemeldet wurden, liegen nicht bzw. nicht in der vom Bundesgerichtshof verlangten Qualität vor.
Darüber hinaus fehlen auch Angaben zur vorhandenen Insolvenzmasse und dazu, dass diese nicht durch unberechtigte Auszahlungen geschmälert worden ist.

Zudem wird zu thematisieren sein, ob die an die Anleger ausgezahlten Ausschüttungen tatsächlich erfolgten, ohne dass dabei handelsrechtliche Gewinne durch die Gesellschaft erzielt wurden. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch den erfolgten, hohen Abschreibungen.

Von daher haben wir bereits außergerichtlich empfohlen, keine Zahlungen an den Insolvenzverwalter bzw. seinen Rechtsanwalt Hay zu leisten, ohne dass ein gerichtsfester Beleg für die behaupteten Forderungen erbracht ist.

An dieser Empfehlung hat sich aus unserer Sicht auch zum heutigen Tage nichts geändert.

Mit Zustellung der Klage (gelber Umschlag) läuft in der Regel eine 14-tägige Frist, innerhalb derer man sich zunächst bei Gericht zurückmelden muss, um mitzuteilen, dass man sich gegen die Klage verteidigen will. Ist das Gericht ein Landgericht, müssen Sie zwingend einen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung beauftragen.
Darüberhinaus laufen weitere Fristen, die es einzuhalten gilt.

Wir empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von Nachteilen sich daher zügig qualifiziert anwaltlich beraten zu lassen.

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Dann rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen. Wir melden uns dann kurzfristig zurück.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock