- Rechtsanwalt Spiegelberg Rostock - https://ra-spiegelberg.de -

Medien- und Filmfonds – Pleitewelle und Versagung von Steuervorteilen

Investitionen in Film- und Medienfonds wurden von vielen Anlegern gezeichnet. Dabei  wurden den Anlegern sichere Erträge mit steuerlichen Vorteilen versprochen.
Dies erweist sich nur allzu oft als falsch.

Was sind Medien- bzw. Filmfonds?
Von Medienfonds spricht man dann, wenn über einen geschlossenen Fonds eingesammelte Anleger-gelder in erster Linie in Projekte aus den Bereichen Musik, Film und Unterhaltung investiert werden. Die Finanzierung aussichtsreicher Kinofilme erfolgt daher sehr häufig über derartige Finanzierungsstrategien.
Die Bandbreite der diesbezüglich verfügbaren Anlageobjekte ist dabei weit gestreut.
Verfügbar sind hier die Investitionen in einzelne Filmproduktionen bis hin zur Investitionen in Dachfonds, welche sodann in unterschiedlichen Medienbranchen investieren und dadurch für eine große Streuung sorgen.
Im Wachstum begriffen ist die Investition in Musikproduktionen als auch in die Produktion von aufwendigen Computerspielen.
Bekannt geworden sind dabei Fonds wie die VEB-Medienfonds, Hannover Leasing, Apollo oder auch Academy.

Verlust der steuerlichen Vorteile
Vielen Fonds droht nun aber der Verlust der steuerlichen Vorteile, mit ein Grund, weshalb viele anleger in diese Fonds investiert haben.
Grundsätzlich gilt, dass – wer mehr Filme produziert – Steuervorteile erhält.
Nunmehr ist jedoch auf Grundlage eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im November 2010 festgestellt worden, dass dort die Fondsgesellschaft  Hannover Leasing die Anlegergelder tatsächlich nicht in Hollywood-Produktionen investiert hat, sondern das Geld nur zur Absicherung der Film-produktion bei einer Bank hinterlegt hat. Nur für den Fall, dass die Produktion Verluste einfährt, würden diese Gelder tatsächlich auch an die Film-Produktionsgesellschaft fließen.

Für die Anleger kann dies bedeuten, dass sie mit hohen steuerlichen Nachforderungen rechnen müssen.
Der Fiskus hat die Steuerprivilegien gestrichen, da der Anlagebetrag tatsächlich nicht in die Produktion des Films geflossen ist, sondern nur als Sicherheit diente.
Dies bedeutet, dass die Steuervorteile vom Anleger an das Finanzamt zurückzuzahlen sind. Dazu kommen noch etwa 5% Zinsen auf die Steuerrückzahlung. Es kann daher schnell ein Betrag von mehreren Tausend Euro fällig werden.

Anlage- und anlegergerechte Beratung
Eine Rückabwicklung der gezeichneten Anlage kommt in den Fällen in Frage, in welchen nachweislich eine falsche Beratung im Zusammenhang mit den Erwerb der Beteiligungen stattgefunden hat. Insbesondere ist auf sämtliche, mit der Zeichnung der Anlage, verbundene Risiken auch den möglichen kompletten Verlust des angelegten Kapitals hinzuweisen.
Genau dieser Punkt wird in Beratungsgesprächen vielfach übergangen.
Gerade für Anleger, welche bislang eher konservative Anlagen wie Sparbücher, Kapitallebensversicherungen und Rentenpapiere als Geldanlagen genutzt haben, waren diese Fonds daher unpassend.
Daneben muss auch der Emissionsprospekt vollständig und richtig sein.
Diesbezüglich werden in vielen Prospekten die Risiken zwar dargestellt, im Ergebnis jedoch verharm-lost.
Zudem wird die Verwendung der Gelder nicht immer richtig und nachvollziehbar dargestellt.
Zu guter Letzt ist auch über die mit dem Vertrieb der Beteiligung verbundenen Vertriebsprovisionen aufzuklären. Dabei gilt, dass diese im Prospekt korrekt dargestellt werden müssen.
Sofern die Grenze von 15% Anteil von Vertriebsprovisionen am gesamten Fondskapital  überschritten wird, ist dies in einem Beratungsgespräch – in welchem das Emissionsprospekt nicht vorliegt – deutlich zu erwähnen.

Prekär wird die Lage, wenn – wie oft geschehen – ein Teil der Anlage zudem über Kredite finanziert wurde. Dann ist der Kredit zu bezahlen, die Anlage selbst jedoch nicht den eingezahlten Betrag mehr wert. Zudem kommen die Steuerrückzahlungen.
Dies kann für die Betroffenen erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.

Ob tatsächlich eine Falschberatung vorgelegen hat, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Dies muss auch unter Berücksichtigung der Erfahrung des Anlegers mit derartigen Kapitalanlagen erfolgen.

Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an.
Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei.

Tel.Nr:     0381 / 440 777- 0
Email:      info@ra-spiegelberg.de