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Musterschreiben zur Rückforderung von an die Bank gezahlten Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen

 


(Absender)

 

(Anschrift der Bank)

 

(vorab per Fax / E-Mail oder Einschreiben Rückschein)                                                                                           (Datum)


Darlehensnummer:  
(Nr. angeben)

Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Darlehen haben Sie mir Bearbeitungsgebühren in Höhe von  €  (Betrag angeben) berechnet.

Die Bearbeitungsgebühr ist nach Auffassung des BGH (Urteil vom 04.07.2017 –  XI ZR 562/15, [1]XI ZR 233/16) unzulässig.

Daher haben Sie mir die Bearbeitungsgebühr gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1 BGB zu erstatten. Außerdem haben Sie mit gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen in Form von Zinsen herauszugeben.

Ich fordere Sie auf,  € (Betrag eingeben) nebst Zinsen in Höhe von 2,5 % über dem Basiszinssatz ab Zahlung des Geldes auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber

Bank: (Bank eingeben)

IBAN: (IBAN eingeben)

 

Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens

….2017  (14 Tage berechnen)

Nach Ablauf der Frist werde ich meine berechtigten Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen. Ich hoffe, dies lässt sich vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Unterschrift)
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Verweigert das jeweilige Kreditinstitut die Rückerstattung des Bearbeitungsentgeltes, nehmen wir gern Ihre rechtlichen Interessen wahr. Anfallende Rechtsanwaltskosten hat aufgrund des Verzuges grundsätzlich das Kreditinstitut  zu tragen.

Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und durchsetzen.

Sofern wir diese Prüfung/Durchsetzung für Sie übernehmen sollen, senden Sie uns bitte Ihre Unterlagen (vollständiger Darlehensvertrag, Ihr Aufforderungsschreiben sowie das Ablehnungsschreiben des Kreditinstituts) – gerne per email – zu.

Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir ohne zusätzliche Kosten die Deckungsschutzanfrage.
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Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Telefon: 0381 / 440 777-0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock