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Positives Urteil für Anleger in “Santa R” Schiffsfonds – LG Kassel weist Klage von Insolvenzverwalter Diepenbroick ab

Das Landgericht Kassel hat mit Urteil von Oktober 2020 die Klage des Insolvenzverwalters des Schifffonds “Santa R” , RA von Diepenbroick , im Wesentlichen zurückgewiesen.

Auch in diesem Verfahren beanspruchte der Insolvenzverwalter, wie in vielen Parallelfällen, die Rückzahlung von Ausschüttungen. Besonderheit in dieser Fallgestaltung war, dass sich der Anleger an der Sanierung der Gesellschaft im Jahre 2011 in die 4 Einzelschiffsgesellschaften in größerem Umfang beteiligt hatte.

Das Landgericht Kassel hat, unser Argumentation folgend, diese Beteiligung des Mandanten an den Sanierungen als Rückzahlung auf die Ausschüttungen angesehen.

Insbesondere stellt das Landgericht Kassel in seinem Urteil darauf ab, dass mit dem Sanierungskonzept die Insolvenz von 4 der 7 Einschiffsgesellschaften abgewendet werden sollte. Das Neukapital war daher ausschließlich zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit gedacht. Da es insbesondere auch einem Totalverlustrisiko unterlag und erkennbar keine Werthaltigkeit der Neuanlage gegeben war, ist diese Sanierungszahlung als Rückführung der erhaltenen Ausschüttungen zu werten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock