In Anbetracht der inflationären Entwicklung in Papiergeldsystemen stellt sich auch aktuell – nach dem Neustart dieses Systems in Jahr 1945 – die Frage, in welche Sachwerte dieses Geld womöglich investiert besser werden kann als es auf dem Konto zu belassen. Bei vielen Unternehmern spielt auch der Einsatz eines Investitionsabzugsbetrages im Rahmen der zeitlichen Frist von 3 Jahren eine erhebliche Rolle.
1.
Dabei erwägen viele den Kauf eines Photovoltaikprojektes oder eines Batteriespeicherprojektes. Photovoltaikprojekte können in Form einer Freiflächenanlage bestehen, bei welchen die PV-Module auf einem in der Erde verankerten Metallgestell angebracht werden. Daneben gibt es auch PV-Anlagen, welche auf Dachflächen wie zum Beispiel landwirtschaftlichen Gebäuden oder Industrie-Hallendächern, angebracht werden.
Eine relativ neue Projektkategorie sind die sog. Batteriespeicher BESS. In diesen wird Strom gespeichert, welcher in Zeiten einer Stromüberproduktion (z.B. Windräder und PV-Anlagen liefern mehr Strom als in der gleichen Sekunde verbraucht wird) billig an der Strombörse eingekauft und in Zeiten einer Stromunterproduktion (z.B. Dunkelflauten) teurer zurück verkauft wird. Diese Projekte haben zum Teil eine sehr kurzfristige Rentabilität und Amortisationszeit (ROI)
2.
Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheint, als sei dies ein ganz normaler Kaufvertrag, so sind hierbei zwingend die rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Abschluss eines Kaufvertrages genauestens zu prüfen. Ohnehin zu erfolgen hat dies, wenn der Kauf eines solchen Projektes durch eine Bankenfinanzierung zumindest teilweise erfolgen soll. Denn in der Bank werden diese Prüfungsschritte ebenfalls – aber unabhängig von der eigenen Prüfung – durchlaufen.
Dazu zählen insbesondere die inhaltlichen Regelungen des Nutzungsvertrages, welcher für die Zurverfügungstellung der Dachfläche oder der landwirtschaftlichen Fläche, auf welchem die jeweilige Anlage errichtet wird, getroffen wurden. Denn in diesen Verträgen werden wichtige Positionen wie Zugangsrechte, Zutrittsrechte Rückbauverpflichtungen Regelungen im Falle von zum Beispiel Dachsanierungen Zahlungsmodalitäten und insbesondere auch die Bestellung von Dienstbarkeiten schuldrechtlich vereinbart und infolge dessen dinglich abgesichert.
Die Bestellung von Dienstbarkeiten nimmt hier einen wichtigen Stellenwert ein, denn Dienstbarkeiten stellen die zwingend notwendige grundbuchrechtliche Absicherung des Käufers/Investors dar. Sie bedürfen daher besondere Überprüfung, ob die Bestellung gemäß den Erfordernissen des Investors/der Bank (z.B. erstrangige Bestellung) erfolgt ist.
3.
Zudem ist gerade bei Projekten im Entwicklungsstadium zu prüfen, inwieweit Netzanschlusszusagen und Stromabnahmeverpflichtungen/ einspeisen zu sagen in welchem inhaltlichen und zeitlichen Umfang (noch) bestehen.
Zudem ist zu prüfen, in welchem Umfang Versicherungen abgeschlossen sind und ob es Wartungsverträge gibt und wie diese inhaltlich ausgestaltet sind.
Gerade auch bei Dachflächen PV Anlagen müssen Sie sich über den Zustand der Dachkonstruktion in Kenntnis setzen und diesen auch in statischer Hinsicht prüfen. Denn aufwändige Dachreparaturen führen aufgrund des in der Regel notwendigen Entfernens der PV-Module zu Ausfallzeiten, welche möglicherweise nicht ausschließlich in der ohnehin strahlungsarmen Winterzeit erfolgen können.
4.
Die vorgenannte Darstellung gibt nur exemplarisch einen kleinen Ausschnitt der bei einem solchen Projektkauf erforderlichen Prüfungsinhalte wieder.
Zusammengefasst ist es insbesondere für Investoren zur Vermeidung von Verlusten und dem Auftreten von nicht einkalkulierten Kosten natürlich erforderlich, die Projekte vor Abschluss eines Kaufvertrages rechtlich, finanziell, technisch und operativ zu überprüfen.
Wir bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung in einem solchen Transaktionsprozess an.
Zögern Sie daher nicht nehmen gerne Kontakt zu uns auf. Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei.
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Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen. Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei.
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Holger Spiegelberg, Rechtsanwalt
Energierecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,