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Rechtsberatung zum sicheren Kauf von Photovoltaik-Projekten und Batteriespeicherprojekten BESS- auf was müssen Sie achten ?

In Anbetracht der strukturell bedingten, inflationären Entwicklung im Papiergeldsystem stellt sich die Frage, in welche Sachwerte dieses Geld womöglich besser investiert werden kann als es im Bankensystem zu belassen. Bei vielen Menschen spielt auch die Erlangung eines Investitionsabzugsbetrages im Rahmen der steuerlichen Berechnung eine nicht unerhebliche Rolle.

1.

Dabei erwägen viele derzeit auch den Kauf eines Photovoltaikprojektes oder eines Batteriespeicherprojektes. Photovoltaikprojekte können in Form einer Freiflächenanlage bestehen, bei welchen die PV-Module auf einem in der Erde verankerten Metallgestell angebracht werden. Daneben gibt es auch PV-Anlagen, welche auf Dachflächen wie zum Beispiel landwirtschaftlichen Gebäuden oder Scheunen angebracht werden.

Eine relativ neue Projektkategorie sind die Batteriespeicher, kurz BESS genannt. In diesen wird Strom gespeichert, welcher in Zeiten einer Stromüberproduktion billig an der Börse eingekauft und in Zeiten einer Stromunterproduktion (kein Wind und keine Sonne) teurer verkauft wird. Diese Projekte haben zum Teil eine erhebliche Rentabilität und ROI.

2.

Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheint, als sei dies ein ganz normaler Kaufvertrag, so sind doch ganz wesentlich die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Abschluss eines Kaufvertrages zu prüfen.

Dazu zählen insbesondere die inhaltlichen Regelungen, welche für die Zurverfügungstellung der Dachfläche oder der landwirtschaftlichen Fläche, auf welchem die jeweilige Anlage errichtet wird, seinerzeit getroffen wurden. Denn in diesen werden wichtige Positionen wie Zugangsrechte, Zutrittsrechte, Rückbauverpflichtungen, Regelungen im Falle von zum Beispiel Dachsanierungen, Zahlungsmodalitäten und insbesondere auch die Bestellung von Dienstbarkeiten geregelt.
Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.

Die Eintragung von Dienstbarkeiten ist insbesondere dann sorgfältig zu prüfen, wenn aus einer großen Anlage heuaus kleinere Anlagenteile verkauft werden. Die Dienstbarkeiten sind enorm wichtig, denn sie stellen die zwingend notwendige grundbuchrechtliche Absicherung des Käufers/Investors dar. 
Für eine Überprüfung, ob die Dienstbarkeiten gemäß den Erfordernissen des Anlagenbetreibers und einer evtl. finanzierenden Bank eingetragen sind, bedarf es der Überprüfung der Grundbucheintragungen als auch der notariell erstellten Dienstbarkeitsurkunde .

3.
Zudem ist gerade bei Projekten im Entwicklungsstadium zu prüfen, inwieweit Netzanschlusszusagen und Stromabnahmeverpflichtungen/ Stromeinspeisezusagen mit welchem inhaltlichen und zeitlichem Umfang (noch) bestehen.

4.

Zudem ist zu prüfen, in welchem Umfang Versicherungen abgeschlossen sind und ob Wartungsverträge existieren und wie diese inhaltlich ausgestaltet sind.

Gerade auch bei Dachflächen – PV-Anlagen sollte man sich unbedingt vorher über den Zustand der Dachkonstruktion in Kenntnis setzen, auch wenn diese vor Aufbringung der PV-Anlage neu errichtet wurde. Denn aufwändige Dachreparaturen führen aufgrund des in der Regel notwendigen Entfernens der PV-Module nicht nur zu Mehrkosten durch Stellung von Gerüsten etc., , sondern auch zu Ausfallzeiten, welche möglicherweise nicht ausschließlich in der ohnehin strahlungsarmen Winterzeit erfolgen können.

5.

Zusammengefasst ist es zur Vermeidung von unangenehmen und insbesondere finanziell belastenden Überraschungen erforderlich, die Projekte vor Abschluss eines Kaufvertrages rechtlich, finanziell und  technisch zu überprüfen.

Wir bieten Ihnen gerne unsere umfassende Unterstützung in einem solchen Transaktionsprozess an.

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Holger Spiegelberg, Rechtsanwalt
Energierecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,