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Riskante Fremdwährungskredite: Komme ich aus meinem Vertrag heraus?

Fremdwährungskredite wurden von den Banken als Alternative angeboten, um einen Kreditvertrag mit einem günstigeren Zins zu erhalten. Auch eine Entwicklung des Wechselkurses zugunsten des Kreditnehmers spielte eine Rolle.

1. Was ist ein Fremdwährungsdarlehen
In den verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Zinssituationen. So war es über Jahre zum Beispiel günstig, ein Darlehen in der Schweiz oder in Japan aufzunehmen, die über ein im Vergleich zu Deutschland günstigeres Zinsniveau verfügten. Dazu muss der Darlehensnehmer das Darlehen allerdings in der fremden Währung aufnehmen. Den Gegenwert erhielt er in Euro ausgezahlt. Dabei wird der Wechselkurs zwischen den Währungen zu Grunde gelegt.
Der Zinssatz des Darlehens wird normalerweise nur für eine kurze Zeit festgeschrieben. Die Änderung des Zinses erfolgt anhand des Geldmarktszinses im internationalen Bankenhandel (LIBOR).

2. Mangelhafte Aufklärung der Banken über Risiken
Von vielen Banken und Sparkassen wurden diese Fremdwährungskredite als die bessere Alternative zu deutschen Darlehen dargestellt, welche, zumindest in früherer Zeit, einen erheblich höheren Zinssatz aufwiesen. Daneben sollte der Darlehensnehmer auch noch von Währungsgewinnen profitieren. Diese sollten daraus entstehen, dass sich der Wert des Euro gegenüber der Fremdwährung weiter erhöht.
Dagegen haben die Banken in der Regel nicht ausführlich darüber aufgeklärt, dass diese positiven Effekte auch erhebliche negative Auswirkungen haben können. Letztlich stellt ein Fremdwährungsdarlehen nichts anderes dar als eine Wette auf steigende oder fallende Wechselkurse. Für ein Darlehensnehmer, der seine Raten und seine monatliche bzw. seine Enddarlehensbelastung kennen will, ist dies jedoch sehr problematisch.

Beispiel:
Szenario A: Die ausländische Währung steigt im Wert gegenüber dem Euro.
Hat der Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von 200.000 € aufgenommen, ausgezahlt in der Fremdwährung, so muss er nun aufgrund des veränderten Wechselkurses beispielsweise 220.000 € zurückzahlen. Der Zinsvorteil ist dahin.

Szenario B: die ausländische Währung sinkt im Wert gegenüber dem Euro
In diesem Fall verbessert sich die Situation des Darlehensnehmes. aufgrund des veränderten Wechselkurses muss er nun beispielsweise nur noch 180.000 € zurückzahlen.

Daran sieht man bereits, welches enorme Risikopotenzial in den Verträgen steckt.
Dabei reicht es grundsätzlich nicht aus, nur darüber aufzuklären, dass dieses Geschäft auch Risiken hat. Letzten endes muss der Darlehensnehmer nachvollziehen können, auf welches Risiko er sich einlässt. Dazu müssen seitens der Bank auch verschiedene Szenarien dargestellt werden, s.o.. Dazu gehört auch, darzulegen, in welcher Art und Weise sich die Wechselkurse in den vergangenen Jahren entwickelt haben und wie von Fachleuten die zukünftige Entwicklung eingeschätzt wird. Ist der Wert einer Währung über viele Jahre hinweg gefallen, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass die weiter fällt, in der Regel geringer als das er wieder ansteigt.
Besonders riskant wird die Konstellation dann, wenn noch eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, in welche die an sich  monatlich zu tilgenden Beträge eingezahlt werden in der Absicht, bei Endfälligkeit des Darlehens dieses mit der Ablaufleistung der Lebensversicherung abzulösen.

3. Anwendung des deutschen Rechts
Auch auf Fremdwährungsdarlehen ist grundsätzlich deutsches Recht mit den dort enthaltenen Verbraucherschutzvorschriften anzuwenden.
Dies gilt auch dann, wenn der Darlehensvertrag mit einer ausländischen Bank abgeschlossen wurde. Aufgrund der Regelung Art. 6 der Rom I Verordnung gilt für derartige Verträge nämlich grundsätzlich das Recht des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Rechte dürfen dem Darlehensnehmer auch nicht durch von der Bank vorgegebene Vertragsklauseln entzogen werden.
Dies ist insbesondere für den Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages von entscheidender Bedeutung. Danach hat auch das ausländische Kreditinstitut ordnungsgemäß über das für deutsche Verbraucher geltende Widerrufsrecht zu informieren.

4. Rechtliche Möglichkeiten des Darlehensnehmers
Grundsätzlich gibt es zwei wesentliche Möglichkeiten, in dieser Fallgestaltung rechtlich vorzugehen. Zum einen ist zu prüfen, inwieweit die Bank eine fehlerhafte da unvollständige Beratung bei Vertragsschluss vorgenommen hat. Gelingt dieser Nachweis, dann wird der Darlehensnehmer in der Regel so gestellt, als hätte er ein herkömmlichen „deutschen“ Darlehensvertrag abgeschlossen.
Daneben könnte auch ein Widerruf der zum Vertragsschluss führenden Erklärung weiterhelfen. Folgedessen wäre, dass der Vertrag von Anfang an als nicht zustandegekommen gilt und eine Rückabwicklung der erhaltenen Zahlung vorzunehmen ist.

Zudem könnte sich ebenfalls der Vorteil ergeben, dass vereinbarte Sicherungsgrundschulden aufgrund des Wegfall des Darlehensvertrages sich als rechtsgrundlos darstellen und diese von den Banken herauszugeben sind. Dies kann die Bank nur verhindert haben, indem sie in den Sicherungsverträgen eine Klausel verwendet, wonach sich die Sicherung durch die  Grundschuld auch auf  Ansprüche aus Rückabwicklung beziehen.
Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

5. Unser Angebot an Sie
Gerne überprüfen wir Ihren Fall im Wege einer kostenfreien Ersteinschätzung. Übersenden Sie uns daher die wesentlichen Unterlagen wie
-den vollständigen Darlehensvertrag
-den Sicherungsvertrag/Zweckerklärung
-eine Aufstellung über die Entwicklung des Zinses und des Wechselkurses (wenn möglich)
-eine möglichst detaillierte Darstellung, wie der Vertrag abgeschlossen wurde, was zum Thema Risiken gesagt wurde und ob es Zeugen für das Beratungsgespräch gibt.

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