- Rechtsanwalt Spiegelberg Rostock - https://ra-spiegelberg.de -

Sparkasse Vorpommern verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobilien-Darlehensverträgen

Die Sparkasse Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat in einem uns vorgelegten Darlehensvertrag aus dem Dezember 2002 eine unrichtige Widerrufsbelehrung verwandt.
Seit dem 1.9.2002 hat der Gesetzgeber eine sogenannte Musterwiderrufsbelehrung eingeführt. Wurde diese von den Banken ohne Änderungen verwandt, galt die Belehrung über das Widerrufsrecht damit als korrekt.
Die Sparkasse Vorpommern hat jedoch eine eigene Widerrufsbelehrung verfasst. Diese ist jedoch unzureichend, da sie über die Folgen des Widerrufes gar nicht informiert.
Bei einem Widerruf muss jedem Darlehensnehmer aber klar sein, dass Folge des Widerrufes die Rückzahlung der jeweils empfangenen Leistungen ist. Für den Darlehensnehmer bedeutet das, dass er das von der Bank erhaltene Nettodarlehen zuzüglich der Verzinsung an die Sparkasse innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen müsste. Die Sparkasse wiederum müsste die vom Kunden erhaltenen Ratenzahlung (Zins plus Tilgung) ebenfalls verzinsen und an den Kunden zurückzahlen.
Einen derartigen, wichtigen  Hinweis enthält die Widerrufsbelehrung der Sparkasse nicht.

Darüber hinaus ist auch die Formulierung zum Fristbeginn aus unserer Sicht unklar.

Darlehensnehmer haben also gute Möglichkeiten, ihre geschlossenen Verträge auch heute noch zu widerrufen und gegebenenfalls bessere Konditionen zu erzielen oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuverlangen. Allerdings ist Eile geboten, denn den Widerruf für alte Verträge kann man nur noch bis zum 20.6.2016 erklären.

Lesen Sie dazu auch unseren——————– > Ratgeber zum Widerrufsrecht bei Immobilien-Darlehensverträgen [1]

Hier geht es zum   ——————————– > Musterformular für den Widerruf [2]

————-

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, am besten mit Ihrem Darlehensvertrag einschließlich aller Anlagen.
Wir werden Ihre Angelegenheit umgehend prüfen und Ihnen eine erste Einschätzung zukommen lassen.
Sowohl die Übersendung der Unterlagen als auch die erste Einschätzung lösen für Sie noch keine Kosten aus. Diese werden hinsichtlich des evtl. weiteren Vorgehens dann konkret persönlich besprochen.

Telefon: 0381 – 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock