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Wie kann ich eine Zwangsversteigerung hinauszögern/verhindern, nachdem die Bank/Sparkasse den Darlehensvertrag gekündigt hat ?

Seit Anfang des Jahres 2022 haben sich sowohl die Energiepreise als auch die Zinsen für Immobiliendarlehensverträge in etwa verdreifacht.Tendenz weiter steigend.

Diese Situation ist für viele private Immobilienbesitzer, welche ihre Eigenheim darlehensfinanziert haben – wie üblich – schon existenzbedrohend. Problematisch insbesondere für diejenigen, welche im jetzigen Zinsumfeld eine Anschlussfinanzierung benötigen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Zinssatzes (etwa 4 %) zuzüglich einer ausreichenden Tilgung (2-3 %) ergibt sich daraus eine drastisch höhere monatliche Annuität/Darlehensrate als bislang im Niedrigzinsumfeld. Dazu kommen dann noch monatlich die enorm gestiegenen Energiekosten sowie die Teuerung im allgemeinen Leben.

Ist die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben und womöglich der Darlehensvertrag durch die Bank aufgrund Zahlungsverzuges auch bereits gekündigt, fragen sich viele Eigenheimbesitzer, wie lange sie in ihrem Haus verbleiben können, bevor die Zwangsversteigerung des Grundstücks tatsächlich erfolgt und abgeschlossen ist, ein neuer Eigentümer feststeht.

Es ist kaum möglich, im Rahmen dieses Beitrags alle denkbaren Optionen aufzuzeigen und definitiv zu sagen, wie lange sich ein solches Verfahren hinzieht. Unter Einsatz extremster aber völlig legaler rechtlicher Mittel ist es aber möglich, das Zwangsversteigerungsverfahren über Jahre !! hinauszuziehen. Denn das Zwangsversteigerungsverfahren läuft sehr stark formal ab. Alle rechtlichen Schritte sind vom Gericht zu beschließen und können dann natürlich im Anschluss überprüft werden, wobei oftmals auch gerichtliche Verfahrensfehler und emotionale Äußerungen von Gerichtsbediensteten in den Entscheidungen weitere Möglichkeiten eröffnen, neue rechtliche Schritte einzuleiten, welche das Verfahren weiter in die Länge ziehen.

Während dieser Verfahrensdauer wohnen Sie natürlich weiter in ihrem Haus. Klar ist auch, dass dies psychisch schon eine extreme Belastung darstellt. Diese reduziert sich jedoch immer dann, wenn Sie in Kenntnis der Optionen und Verfahrensschritte sind und daher wissen, wann was auf Sie zukommt mit welchen Folgen für Sie.

Nicht auszuschließen ist jedoch, dass die Bank/ Sparkasse parallel zur Zwangsversteigerung des Grundstücksaufgrund der im Darlehensvertrag vorgenommenen umfangreichen Absicherung Zahlungsansprüche durch Pfändung Ihres Gehalts geltend macht oder auch auf andere gestellte Sicherheiten (Bürgschaften, verpfändete Aktiendepots oder Festgeldanlagen etc. ) zurückgreift.

Insoweit soll mit diesen Ausführungen deutlich gemacht werden, dass, wenn der erste Schreck mit Fast-Herzinfarkt sich etwas gelegt hat, die Angelegenheit sich nicht mehr ganz so schlimm darstellt, wie von vielen angenommen. Denn viele denken mit der Zustellung des Zwangsversteigerungsbeschlusses, sie müssten sofort aus ihrem Haus raus. Dies ist jedoch, wie oben grob beschrieben, in diesem Tempo auf keinen Fall zutreffend.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich kompetent rechtlich zu dieser Situation beraten zu lassen, sich unbedingt und schnell mental auf diese neue und sehr schwierige Situation einzustellen und eine bestmögliche Strategie zu entwickeln. Enorm wichtig ist , keine Angst zu haben und auch keine Denkverbote zuzulassen. Sie müssen aktiv werden.

Lesen Sie dazu auch unseren weiteren Beitrag

——->https://ra-spiegelberg.de/kuendigung-der-grundschuld-abwehr-der-zwangsversteigerung-moeglich/ [1]

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Holger Spiegelberg, Rechtsanwalt
Energierecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rostock