Die Arztverzeichnis Regional SRL versucht Unternehmer in die Vertragsfalle zu locken, indem sie diese mit einem Fax zu einem Eintrag auf der Website www.arztverzeichnis-regional.net bewegen will und dafür eine hohe Rechnung stellt.
- Trick mit Korrektur-Fax
Der Vertragsabschluss kommt durch die sogenannte Korrektur-Fax-Masche zustande.
Der Betroffene erhält ein Formular, in dem bereits Firmendaten voreingetragen sind. Zudem wird darauf hingewiesen, die untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit zu korrigieren oder zu ergänzen und das Formular an das Unternehmen zurückzuschicken.
Erst im Kleingedruckten wird jedoch deutlich, dass mit der Rücksendung des Faxes keine Firmendaten korrigiert oder aktualisiert wurden, sondern ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
- Rechnung von Arztverzeichnis Regional SRL
Einige Tage später erhält der Betroffene eine Rechnung für den „Grundeintrag“ von 66,00 € monatlich. Bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren ergibt dies einen Betrag von insgesamt 1.560,00 €. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Der Branchenbuchanbieter hat seinen Sitz in Bukarest/Rumänien, die Postanschrift ist in München.
- kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Wer nun versucht, einen Widerruf zu erklären, wird regelmäßig zurückgewiesen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher – nicht für Unternehmer. Es könnte jedoch die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtum bzw. arglistige Täuschung bestehen.
- Muss ich die Rechnung bezahlen?
Grundsätzlich sind solche Schreiben ernst zu nehmen. Lassen Sie sich aber von den Drohungen nicht verunsichern. Weder eine vorschnelle Zahlung noch ein Ignorieren wäre angebracht. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Forderung durch einen Anwalt prüfen.
Bestreiten Sie die Forderung, wenn diese unberechtigt ist. Durch das Bestreiten der Forderung ist die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag rechtswidrig. Gern können Sie dafür den
Musterbrief bei Drohung mit SCHUFA-Eintrag
verwenden.
Schicken Sie den Brief zum Zweck der Nachweisbarkeit vorab per Fax oder E-Mail und anschließend per Post als Einschreiben mit Rückschein.
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens, den Einschreibebeleg und den Rückschein auf.
Wenn diese Maßnahmen nicht genügen und die Forderung weiter behauptet wird, stehen wir für eine anwaltliche Tätigkeit gerne zur Verfügung.
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Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.
Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de
Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock