Pleite des Wöbern Frankreich 04 Immobilienfonds: Verluste akzeptieren oder Schadensersatz fordern? 

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Die bereits verlustgeplagten Anleger des inzwischen geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Schon 2014 mussten die Anleger zittern: Diese sollten 10 Millionen Euro nachzahlen, um die Kapitalsumme zu retten – nachdem bereits 90 Millionen Euro verloren waren.
Der Fonds diente seinerzeit zur Finanzierung einer Büroimmobilie. Nachdem der ehemalige Chef von Wölbern Invest, Heinrich M. Schulte bis zu 20 Millionen Euro aus dem Topf veruntreut hatte und dann auch noch die Hauptmieter der Immobilie – eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – die Mietzahlungen einstellte, stand der Fonds endgültig vor dem aus.
Der 2006 aufgelegte Fonds lief bis dahin eher schlecht als recht, inzwischen ist die Immobilie verkauft und die hauptfinanzierende Bank hat sich bereit erklärt, auf Forderungen zu verzichten. Doch für die Anleger dürfte das kaum für Beruhigung sorgen, denn diese haben bereits mehr als 70 % ihres angelegten Geldes verloren.
Nun kommt für viele Anleger der Scheideweg: Sollten Sie den Verlust hinnehmen oder wollen Sie Schadensersatzansprüche geltend machen?

Anspruch auf Schadensersatz?
Grundsätzlich muss niemand die finanziellen Verluste einfach akzeptieren. Das deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht gibt Anlegern in der Regel Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz zu erheben. Dazu muss aber mindestens eines der folgenden zwei Kriterien erfüllt sein:

1. Falschberatung über Risiken
Für eine ordnungsgemäße Anlageberatung müssen die Vermittler oder auch Emittenten einer Fondsanlage ihre Anleger umfassend über Risiken und Marktmechanismen erklären. Es gilt natürlich immer, dass eine zurückgehende Nachfrage für Immobilien dafür sorgt, dass sich Verluste auf einem Immobilienfonds einstellen. Anleger erhalten allgemein unternehmerische Beteiligungen und sind damit direkt in dieses Risiko involviert. Doch um das einschätzen zu können, muss man voll und ganz darüber aufgeklärt werden – ist das nicht zu Protokoll des Vermittlers geschehen, so ist diese Aufklärung nicht geleistet worden. Und somit hat man einen Schadensersatzanspruch.

2. Falschberatung über Rückvergütungen der Banken
Im Zuge einer Aufklärung über die Anlage müssen Anleger auch darüber belehrt werden, wie genau die vermittelte Bank involviert ist. Erhält diese sogenannte „Kick- Backs“, also Rückvergütungen für die Vermittlung der Anlage an Anleger, so ist auch diese Teil der Aufklärungspflicht. Meist werden Anleger aber nicht – oder nur unzureichend – über diese Zahlungen aufgeklärt und haben auch so die Möglichkeit, sich Schadensersatz zuzugestehen.
Risiken und Nebenwirkungen
Eine solche Schadensersatzforderung muss gerichtlich eingefordert werden und führt je nach Höhe der angelegten Summen zum jeweiligen Land- oder Oberlandesgericht. Das kann ein massiver Kostenpunkt werden, insbesondere, wenn sich die Verfahren über mehrere Instanzen erstrecken. Als Anleger müssen Sie also für sich selbst entscheiden, ob sie das Risiko einer Schadensersatzklage eingehen wollen oder sich mit dem entstandenen Verlust abfinden können. Ein weiterer Fakt gibt dabei Anlass zum Nachdenken: Die Wölbern Invest-Firma und insbesondere der zuständige Teil für den Wölbern Frankreich 04-Fonds verfügen nur noch über begrenzte Mittel – eine vollständige Rückzahlung von Einlagen ist also unwahrscheinlich. Dennoch sind die Erfolgsaussichten auf eine immerhin Teilrückerstattung relativ hoch.

Wenn Sie von der Pleite dieses Fonds betroffen sind, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Falleinschätzung an.
Senden Sie uns gerne eine Anfrage per E-Mail, zusammen mit den betreffenden Unterlagen und wir prüfen, ob Schadensersatzansprüche bestehen, wie erfolgsträchtig diese für Sie scheinen und welche Kosten mit einem Vorgehen verbunden sind.

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