Skandal-Insolvenz der MBB Clean Energy – Was können Sie als Anleger tun?

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Kürzlich wurde der Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens der MBB Clean Energy AG vor dem Amtsgericht München bekannt. Skandalträchtig war daran besonders der Umstand, dass die Aktiengesellschaft bereits zum 23. Juni 2015 einen Insolvenzantrag stellte – den Anlegern und Gläubigern gegenüber allerdings nichts darüber äußerte. Erst in der ersten Woche des Juli verriet sich die Stellung des Antrags innerhalb eines dazugehörig anhängigen Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht München.

Falschangaben zu Kapitalerträgen und Geschäftsbetrieb

Um Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien leisten zu können, wollte die MBB Clean Energy AG bis zu 300 Millionen Euro von Anlegern einwerben. Doch nach dem Ende der Zielfrist waren offiziell letztlich nur 72 Millionen zusammengekommen. Insider spekulierten zu dem Zeitpunkt allerdings bereits über Beschönigungen und mutmaßten, die eigentliche Kapitalsumme belaufe sich auf eine Zahl zwischen 5 und 25 Millionen Euro.
Langfristig verteilten sich bereits Gerüchte darüber, ob die Anlage möglicherweise ein Flop sein könnte. Insbesondere dann, als MBB im Herbst 2013 ankündigte, Wind- und Photovoltaikanlagenparks in Italien kaufen zu wollen. Diese Käufe wurden jedoch niemals abgewickelt und somit ist auch die Erwirtschaftung von Gewinnen oder Erträgen jedweder Art mehr als nur zweifelhaft. Offizielle Geschäftszahlen wurden bis heute nicht veröffentlicht.

Mutmaßliche Zins- und Insolvenzverschleppung

Anfang 2014 wurden für viele Anleger die ersten Zinsen fällig. Die MBB verweigerte jedoch die Auszahlung, da „technische Gründe“ die Transaktionen zeitweilig behindern würden. Es folgten daraufhin weitere, scheinheilige Erklärungsversuche für das weitere Aufschieben von Auszahlungen, die die Gerüchteküche weiter anheizten. In diesem Jahr reichte dann einer der inzwischen am Ende der Geduld angekommenen Anleger Klage auf Schadensersatz gegen die MBB ein und forderte ca. 600.000 €. Zwei Tage vor dem Erlass eines Versäumnisurteils reichte die MBB Clean Energy AG einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München ein und entgeht so vorerst der Schadensersatzzahlung. Sie bestätigt damit aber auch endgültig die Pleite ihrer Anlage.

Auf Anleger kommen schwere Zeiten zu

Damit ist der Verlauf der Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG vorläufig am Gefrierpunkt angelangt. Unter dem Az. 1508 IN 1912/15 beginnt nun der stufenweise Totalverlust für viele Anleger.
Das bedeutet, sollte dem Antrag stattgegeben werden und ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen Anleger ihre Forderungen und berechtigten Ansprüche rechtzeitig bei dem zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Das muss form- und fristgerecht geschehen. Zwar kann man davon ausgehen, dass das vorhanden Kapital nicht ausreicht, um die Anleger vollständig zu entschädigen, dennoch kann man sich die Schulden als Gläubiger festsetzen lassen.
Außer den Mitteln der Zwangsvollstreckung ist beispielsweise die Prüfung des Anleihenvertrags denkbar. 2014, nachdem die mutmaßlichen und zahlungshemmenden „technischen Gründe“ behoben wurden, ließ MBB Clean Energy selbst eine Globalurkunde ihrer Anlage für ungültig erklären, da eine Unterschrift fehlte. Dieses Vorkommnis reiht sich nahtlosin eine dubiose Sammlung von Vorgängen ein und lässt somit die Gültigkeit des Abschlusses bröckeln.
Anlegern, die mit der Aktiengesellschaft eine Anlage abgeschlossen haben, wird empfohlen, eine fachanwaltliche Prüfung in Erwägung zu ziehen, dann haben betroffene Anleger gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung und Prospekthaftung geltend zu machen.

Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Lassen Sie Ihre Beteiligung von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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