Der offene Immobilienfond AXA Immoselect wird abgewickelt. An sich hätte der Fond bereits zum 16.11.2010 wieder öffnen müssen. Die Fondgeschäftsführung hatte allerdings entschieden, dass der Fond liquidiert werden soll. Dies hing in allererster Linie damit zusammen, dass die Liquidität des Fonds zu diesem Zeitpunkt nicht ausgereicht hätte, alle rückgabewilligen Anleger bei der Wiedereröffnung des AXA Immoselect gegen Rückgabe ihrer Anteile auszuzahlen.
Dennoch ist nach wie vor der Wert des Fonds, der sogenannte Inventarwert, der den Preis für einen Fondanteil darstellt, weiterhin täglich ermittelbar und wird entsprechend veröffentlicht.
Die Anleger können ihre Anteile daher auch während der nun folgenden Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Es ist allerdings nahezu sicher, dass sie für ihre Anteile weniger Geld erhalten, als wenn sie auf die Ratenzahlungen der AXA warten.
Die Immobilien, welche der Fond nach wie vor sein Eigen nennt, werden im Rahmen der Abwicklung Schritt für Schritt verkauft. Im Fond sind noch über 60 Immobilien bzw. Immobilienbeteiligungen. Die Anleger sollen aus den Verkaufserlösen alle 6 Monate eine Abschlagszahlung erhalten. Geplant ist, dass der Fond bis zum 20.10.2014 vollständig abgewickelt sein wird. Ziel sei es, Notverkäufe von Immobilien zu schlechten Preisen zu verhindern.
Viele Anleger haben nicht unerhebliche Gelder in dem Fond geparkt. Dabei wurde ihnen die Anlage insbesondere deswegen empfohlen, da es eine vernünftige Verzinsung gibt und eine kurzfristige Verfügbarkeit der angelegten Gelder versprochen wurde.
In den meisten Fällen wurde eine Aufklärung darüber unterlassen, dass der Fond dann Schwierigkeiten bekomme, wenn eine große Zahl von Anlegern auf einmal ihre Anteile zurückgeben und ausgezahlt werden wollen.
Gegebenenfalls wurden die Umstände in den übergebenen Prospekten auch unzureichend dargestellt. Dies wäre dann die Möglichkeit, gegen den Berater / beratende Bank im Wege einer Schadensersatzklage vorzugehen.
Man sollte jedoch die Möglichkeit nicht unversucht lassen, sich außergerichtlich mit der Bank zu einem vernünftigen Ergebnis zu einigen.
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