Die finanzielle Totalüberwachung der Bürger durch den Staat bzw. neuerdings durch die kaum vom Volk legitimierte EU ist auf der Zielgeraden angekommen. Quasi unbemerkt von der Öffentlichkeit – diese wurde mit dem ungeheuer wichtigen Thema der “Ehe für alle” in Atem gehalten – hat der Bundesrat die endgültige Abschaffung des deutschen Bankgeheimnisses gebilligt. Damit ist nun ein wesentliches Persönlichkeitsrecht aus dem Alltag verschwunden. Das Bankgeheimnis basierte auf einer jahrhundertealten Kultur der Verschwiegenheit bei Handelsgeschäften von Privatbanken.
Seit dem 25.6.2017 ist dieser Teil der Privatsphäre nun auch formell ad acta gelegt. Finanzbehörden und über die auch andere Behörden haben nun unmittelbaren und unbeschränkten Zugriff auf sämtliche Konten und somit auf alle Transaktionen der Kontoinhaber.
Im nun abgeschafften § 30 a Abgabenordnung (AO) hieß es noch:
(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zweck der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art oder bestimmter Höhe nicht verlangen.
Mit der Abschaffung dieser Norm sind somit die letzten kleinen Einschränkungen weggefallen, welche dem Staat bislang verboten, die Konten der Bürger grundlos und ohne allgemeines Ziel zu überwachen.
Bereits durch Finanzminister Hans Eichel waren die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Konten schon soweit herabgesetzt worden, dass der Zugriff auf die Konten im absoluten Ausnahmefall nun ins Gegenteil verkehrt wurde und die Regel darstellte, welche nur unter bestimmten Umständen einer Beschränkung unterlag.
Damit ist es dem Finanzamt jetzt ohne jegliche Einschränkung möglich, Kontobewegungen zu überwachen und Transaktionen nachzuvollziehen. Unter Mithilfe des Finanzamtes können auch das Sozialamt, die Arbeitsagentur, die BAföG-Stellen, die Familienkasse und ähnliche Behörden auf die Konten zugreifen und Nachforschungen anstellen.
Die Begründung für diese Abschaffung liegt in der angeblichen Erforderlichkeit zur Terrorbekämpfung. Mittlerweile lassen sich viele Bürger jedoch nicht mehr von diesen Scheingründen in die Irre führen und ahnen genau, dass andere Zwecke hinter diesen Maßnahmen stehen.
Viele Experten sehen darin eine der letzten Maßnahmen, damit der Staat auf rechtlicher Grundlage vollständige Kontrolle über den gesamten Geldverkehr seiner Bürger erhält.
Vor kurzem wurde bereits die Grenze für anonyme Bargeschäfte von 15.000 € Maximalbetrag auf 10.000 € Maximalbetrag reduziert.
Als eines der letztes Details fehlt nur noch die Begrenzung der Bargeldobergrenze bis hin zur Bargeldabschaffung.
Jedem sollte klar sein, dass diese Maßnahmen die verzweifelten Versuche sind, dass im Untergang befindliche Finanzsystem mit seiner gigantischen weltweiten Verschuldung ca. 200.000.000.000.000 € (200 Billionen Euro) zumindest für eine weitere kurze Zeit vor dem Untergang zu retten.
Klar ist jedoch auch, dass diese Maßnahmen nur geeignet sind, das auf dem Zinseszins basierende Finanzsystem nur noch kurzzeitig zu retten, bevor es endgültig und mit heftigen Folgen kollabieren wird.
Gerade die Deutschen sollten sich an ihre Geschichte erinnern, insbesondere an die Jahre 1923 und 1948, wo vergleichbare Ereignisse zur Totalenteignung der Bevölkerung führten.