Bausparsofortdarlehen mit Fremdfinanzierung – clevere Alternative oder teures Darlehen

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In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen von enttäuschten Bausparern. Jene haben das sogenannte Bausparsofort- Darlehen mit Vor- bzw. Zwischenfinanzierung abgeschlossen. In einigen Fällen wurde diese Finanzierung über Kredit-Vermittler angebahnt, welche sich diese Vermittlung durch horrende Vermittlungsgebühren vergüten ließen.

Ein solches Bausparsofort-Darlehen kann im Einzelfall jedoch eine fehlerhafte Beratung sein. Sofern ein Kreditinteressent einen Berater/Vermittler aufsucht und diesen bittet, eine günstige Finanzierung für ihn zu organisieren, so muss dieser versuchen, das optimale Produkt für den Kunden zu finden , zumindest muss er Alternativen vorschlagen und berechnen.

Bausparverträge sind aufgrund ihrer lukrativen Vermittlungsprovisionen für Verkäufer sehr interessant.
Grundsätzlich ist ein Bauspardarlehen nur für solche Menschen interessant, welche  beabsichtigen, mit einem später aufzunehmenden Darlehen tatsächlich auch zu bauen. Als Geldanlage ist ein Bausparvertrag ungeeignet.

Beim normalen Bausparvertrag muss der Bausparer muss zunächst eine gewisse Zeit Geld durch monatliche Raten ansparen, in der Regel die Hälfte des beabsichtigten Darlehens. Während der Ansparphase erhält der Bausparer eine, meist geringe, Guthabenverzinsung für seine Sparraten. Ist genügend Geld angespart, wird der Bausparvertrag zugeteilt, d.h., zusätzlich zu seinem angesparten Geld erhält der Bausparer nun ein Darlehensbetrag, dass Bauspardarlehen.
Jenes hat, aufgrund der Ansparphase mit geringen Zinsen, auch einen moderaten Zinssatz.

Es gibt jedoch Kunden, welche das Darlehen sofort benötigen und nicht noch lange Zeit Geld ansparen wollen.
Für jene Kunden wurde das Bausparsofort-Darlehen entwickelt. Dabei erhält der Kunde für den zu leistenden Mindestsparanteil selbst ein Darlehen. Für jenes Darlehen sind jedoch Zinsen und Abschlussgebühren zu zahlen. Man nennt dies ein sogenanntes tilgungsfreies Vorausdarlehen, mit dem die Mindestansparsumme aufgefüllt wird.
Dieses  tilgungsfreie Vorausdarlehen wird dann sofort durch einen Zwischenkredit abgelöst. Auch für diesen Zwischenkredit entstehen wieder Kosten und Gebühren. Der Zwischenkredit wird in der Regel über die gesamte Bausparsumme abgeschlossen.
Der Kunde erhält allerdings nur einen Teil dieses Darlehens ausgezahlt, da zunächst das Vorausdarlehen sowie Zinsen und Kosten abgezogen werden.

vereinfachtes Beispiel:

– sofort benötigtes Kapital 40.000 €

– Bausparvetrag über 80.000 €

– Mindestansparsumme 50 %  =  40.000 € (an sich über viele Jahre durch Raten anzusparen)

– tilgungsfreies Vorausdarlehen über 40.000 € – (damit wird die Mindestansparsumme sofort eingezahlt)

– Zwischenkredit über 80.000 €  – davon wird das Vorausdarlehen  über 40.000 € getilt

–  die  restliche Summe  von 40.000 € (80.000 € – 40.000 € ) erhält dann der Kunde ausgezahlt

Daneben gibt es aber auch andere Varianten.

Der Kunde hat  den Vorteil, dass die Ansparphase nicht abgewartet werden muss, sondern der Kreditbetrag (im Gegensatz zum normalen Bauspardarlehen) sofort ausgezahlt wird.
Dagegen stellen sich oft erhebliche Nachteile. Es sind mehrere Finanzierungen erforderlich, welche, jede für sich, Kosten und Gebühren auslöst. Der finanzierte Bausparbetrag ist in der Regel höher als der tatsächlich benötigte Kreditbetrag. Dies hängt jedoch mit dem Modell der Bausparfinanzierung zusammen, ist für den Kunden aber i.d.R. ungünstig.

Das bedeutet aber, dass der Kunde Zinsen auf ein Darlehen bezahlt, welches doppelt so hoch ist wie sein Finanzbedarf. Zudem sind natürlich auch die monatlichen Raten zur Tilgung an sich entsprechend höher. Damit diese höheren monatlichen Kosten nicht auffallen bzw. auch bezahlbar sind, werden die Darlehen in die Länge gestreckt und so eine geringe monatliche Rate produziert.

In der Regel stellen sich diese Konstruktionen als deutlich nachteilig da. In keinem der uns bekannten Fälle sind die Kunden jedoch adäquat über die Unterschiede zu einer klassischen Finanzierung aufgeklärt worden. Der Kunde selbst wird diese komplizierten Konstruktionen, die er in der Regel nicht kennt, auch nicht verstehen. Ob die Konstruktion für ihn günstig ist oder bessere Alternativen zur Verfügung stehen, ist in der Regel Inhalt der Aufklärungspflicht des Beraters/Vermittlers.

Zudem sind uns Fälle bekannt, wo zu den schon überteuerten Konditionen der Bausparfinanzierung noch erhebliche Gebühren des Vermittlers sowie Kosten für Nebenprodukte (Lebensversicherung, Ratensschutzversicherung etc.) hinzu kommen.
Lassen Sie Ihre Finanzierung von einem Experten durchschauen und fordern sie ggf. von ihrem Vermittler Schadenersatz.

Unser Angebot:

Wir prüfen Ihre Finanzierung, ob eine solche Falschberatung vorliegt und Schadensersatzansprüche aussichtsreich verfolgt werden können.
Sprechen Sie uns dazu an bzw. übersenden Sie uns Ihre Unterlagen. Wir werden Sie umgehend kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen!

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