Die Deutsche Bank hat nach anfänglicher Weigerung nun doch die klageweise begehrten Bearbeitungsgebühren zurückgezahlt. Das Amtsgericht Krefeld hatte die Klage zunächst abgewiesen.Das Landgericht hatte im Berufungsverfahren dieses zunächst ausgesetzt, um die Entscheidung des BGH vom 13.5.2014 abzuwarten.
Nachdem der BGH dann die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen für unwirksam erachtet hat, zahlte die Deutsche Bank umgehend den von uns geltend gemachten Betrag zzgl. der entstandenen Kosten.
Das Verfahren wurde dann durch beide Seiten für erledigt erklärt.