Bereits im Jahr 2018 hatte der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin die Kommanditisten des FHH Fonds Nr. 9 MS Cimbria, für welchen im Juni 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aufgefordert, angeblich zu Unrecht erhaltene Ausschüttungen zurückzufordern. Danach passierte lange Zeit nichts, sodass sich bei vielen bereits das Gefühl einstellte, die Angelegenheit hätte sich erledigt.
Diese Ruhe war jedoch trügerisch. Nunmehr hat der Insolvenzverwalter beim Landgericht Itzehoe Klage gegen die Kommanditisten eingereicht, welche bislang die Ausschüttungen nicht zurückgezahlt haben.
Zunächst benötigen Sie bei Landgerichten stets anwaltliche Vertretung und müssen sich, nach Zustellung der Klage, innerhalb von 14 Tagen durch einen Anwalt beim Landgericht Itzehoe zurückmelden und ihre Verteidigungsabsicht anzeigen. Diese Frist müssen Sie auf jeden Fall einhalten.
Den Tag der Zustellung erkennen Sie am Datum auf dem gelben Briefumschlag, mit welchem Ihnen die Klage zugestellt wurde.
Es gilt nunmehr zu prüfen, ob gegen die Klage des Insolvenzverwalters Penzlin unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten Erfolgsaussichten für eine Rechtsverteidigung bestehen.
Der Insolvenzverwalter hat insbesondere eine formell richtige Insolvenztabelle vorzulegen und zudem auch die aktuellen Vermögensverhältnisse in der insolventen Gesellschaft korrekt und konkret mit Belegen darzustellen. Dies ist häufig nicht der Fall. Zudem ist zu prüfen, inwieweit Sanierungszahlungen vollständig und richtig berücksichtigt wurden.
Wir empfehlen Ihnen, zur Wahrung Ihrer Rechte im Klageverfahren sich umgehend fachkundige anwaltliche Unterstützung zur Prüfung des weiteren Vorgehens zu suchen.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock