Anschlussinhaber hat Anspruch auf Wahl seiner Anschlussebene
Der BGH hat den Anschlussinhabern von Netzanspruch Anschlusswahlrecht für die Spannungsebene zugebilligt. Alle bisherigen Beschränkungen sind unwirksam.
Der BGH hat den Anschlussinhabern von Netzanspruch Anschlusswahlrecht für die Spannungsebene zugebilligt. Alle bisherigen Beschränkungen sind unwirksam.