HCI Schiffsfonds V GmbH & Co. KG in schwerer Krise

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Der HCI Schiffsfond V, welcher als Dachfond in mehrere Zielfonds, gleichbedeutend mit Schiffen, angelegt hat, befindet sich in akuten Schwierigkeiten.
Die Zielfonds MarCherokee und MarComanche stehen vor der Insolvenz. Deren Chartereinnahmen reichen nicht mehr aus, um die Schiffsbetriebskosten als auch die laufenden Zins- und Tilgungsleistungen der Bankkredite zu erbringen.
Die Situation ist nicht zuletzt deshalb angespannt, da auch die finanzierende Bank grundsätzlich vom Kündigungsrecht des Darlehensvertrages Gebrauch machen könnte und die Darlehen sodann fällig wären. Dies wäre der K. O. – Stoß.
Bereits in den vergangenen Monaten wurden erhebliche Bemühungen unternommen, die Zielfonds zu restrukturieren. Dies funktioniert in erster Linie dadurch, dass mit Unterstützung der Banken als auch der Gesellschafter Fortführungskonzepte erarbeitet und im Falle aller Zustimmungen beschlossen würden.
Eine Alternative wäre auch der Verkauf der Schiffe. Nach Aussagen der Geschäftsführung der Zielfonds würden die Verbindlichkeiten durch die möglicherweise zu erzielenden Verkaufspreise jedoch nicht gedeckt werden. Auch in diesem Fall wären die Gesellschaften verpflichtet, Insolvenz anzumelden.

Das Risiko für die Anleger besteht vor allem darin, dass die bislang an die Anleger geleisteten Ausschüttungen unter Umständen zurückgefordert werden. Aus den Jahresberichten ergibt sich, dass überwiegend Ausschüttungen an die Anleger erfolgt sind, ohne dass diesen Ausschüttungen tatsächliche/reale Gewinne der Gesellschaften gegenüberstanden.  Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Ausschüttung aus dem Fondvermögen erfolgte.
Ein Insolvenzverwalter würde diese Zahlung von den Anlegern zurückfordern. Für diese hätte das zur Folge, dass sie neben dem (teilweisen) Verlust ihres Anlagebetrages die zudem erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssten.

Einzige Alternative dazu ist, zu prüfen, inwieweit im Rahmen des Vertragsschlusses Beratungspflichten verletzt wurden. Dabei kommen in erster Linie Aufklärungspflichtverletzungen hinsichtlich der vielfachen Risiken der Fonds in Betracht. Daneben sind aber auch die Beratung über die erzielten Provisionen und Rückvergütung ein Ansatzpunkt für erfolgreiche Schadensersatzklagen. Der Vertrieb der Beteiligungen erfolgte seinerszeit u.a. auch über den AWD.

Zu guter Letzt  sind auch Prospektfehler geeignet, Schadensersatzansprüche zu begründen.
Der Einzelfall ist jedoch genau zu prüfen, bevor rechtliche Schritte  eingeleitet werden.

 

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