Am 01.09.2016 beschloss das zuständige Amtsgericht Hamburg die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über das Vermögen der in Schieflage geratenen KTG Agrar SE. Insgesamt soll die Firma mit über 400 Millionen Euro in den roten Zahlen stehen. Zuvor wurde lediglich bekannt, dass aus den von dem Unternehmen vertriebenen Anlagen (Biowertpapier II und Biowertpapier III) etwa 340 Millionen Euro gefordert wurden. Diese Summe wurde nun um Weiten übertroffen.
Es ist davon auszugehen, dass die Insolvenzquote im Verfahren enorm tief angesetzt wird. Das wiederum bedeutet wahrscheinlich einen Quasi- Totalverlust für Investoren.
Seit 2000 ist die KTG Agrar GmbH aktiv, ab 2005 war sie dann als Aktiengesellschaft am Markt. Der Großproduzent von Landwirtschaftsprodukten galt als einer der wertvollsten in der Branche, nicht zuletzt durch Flächen mit einer Größe von etwa 45.000 Hektar, die im Besitz des Unternehmens sind. Ab 2013 ging die KTG Agrar vollständig an die Börse – unter dem jetzigen Namen „KTG Agrar SE“.
Seit 2011 vertrieb die Gesellschaft dann Wertpapiere unter dem Namen „Biowertpapier“. Die Fälligkeit dieser Anleihe zur Rückzahlung war eigentlich in 2019 geplant – doch bereits im Juni 2016 konnte die Gesellschaft die Zinsen in Höhe von 18 Millionen Euro an ihre Anleger nicht mehr auszahlen.
Am 05.07.2016 ging sodann der Antrag auf Insolvenzeröffnung bei Gericht ein. Da die Gesellschaft auch ihre Tochterfirmen NOA Nordoel Anklam und Delta Agrar wegen Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz anmelden musste, bleibt abzuwarten, ob das geplante Sanierungskonzept zur Eigenverwaltung zu einer Besserung führen wird. Für Anleger bedeutet das Zittern, denn durch eine Sanierung müssen diese mit Laufzeitverlängerungen der Anleihen rechnen.
Insgesamt ist die Lage mehr als prekär. Für Anleger drohen nicht nur sehr hohe Verluste, sondern ein Totalverlust.
Falls Sie also betroffen sind, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Forderungen anmelden. An dieser Stelle empfiehlt sich eine Beratung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt, ggf. auch wegen möglicher Schadensersatzansprüche aufgrund falscher Beratung.
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Holger Spiegelberg
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