IVG Euro Select 14 – geschlossener Immobilienfonds in Schwierigkeiten

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Der geschlossene Immobilienfonds wurde von der IVG 2007 aufgelegt. Er hat den Beinamen „The Gherkin“, da der Fonds in ein Immobilienobjekt in London – die Londoner Gurke – investiert hatte. Etwa 9.000 Anleger haben in den Fonds eingezahlt.

Der Fonds leidet ganz erheblich unter der Schwierigkeit, dass die Mietflächen nur zu  geringeren als den angenommenen Beträgen vermietet werden können.
Nicht zuletzt deswegen ist die Neubewertung der Immobilie  erheblich schlechter als geplant durch die kreditgebenden Banken vorgenommen worden.
Diese Bewertung lag letztlich erheblich unter dem Kaufpreis, so dass das Verhältnis der Gesamtkreditbelastung zum Objektwert bei ca. 1:1 liegt und damit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Daneben leidet der Fonds auch darunter, dass seinerzeit teilweise Darlehensverträge in Schweizer Franken aufgenommen wurden.
Aufgrund des nachlassenden Wechselkurses zu Lasten des Britischen Pfunds geriet der Fonds in die Wechselkursfalle.
Die Folge ist, dass sich die aufgenommenen Kredite verteuerten.
Damit verschlechterte sich das Verhältnis von Gesamtkreditbelastung zum Objektwert nochmals.

Nur durch frisches Geld anderer Banken konnte der Fonds bereits im Jahre 2011 vor dem Ruin bewahrt werden.

Die Situation hatte sich mittlerweile wieder zugespitzt. Die Frage ist, ob die Banken sich dazu bereit erklären, bereits jetzt offene Kreditraten zu stunden und gegebenenfalls andere Kreditkonditionen einzuräumen.

Für Anleger bedeutet dies alles in allem nichts Gutes. Sie müssen im Endeffekt wohl davon ausgehen, dass das eingezahlte Geld – mindestens zum Teil – verloren ist.
Der Verkauf der Fondsanteile auf dem Zweitmarkt wäre ebenfalls enttäuschend, wenn auch ein Ende mit Schrecken.

Daneben bietet sich auch an, durch fachlichen Rat Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen. Solche komme dann in Frage, wenn bei Zeichnung der Anlage Beratungsfehler vorgelegen haben.
Solche könnten beispielsweise und erfahrungsgemäß darin liegen, dass die Geldanlage als Altersvorsorge angepriesen wurde. Des Weiteren muss über die teilweise Aufnahme der Darlehen in Fremdwährung und die damit verbundenen Wechselkursrisiken aufgeklärt werden. Zudem müssen die Anleger ebenfalls darüber aufgeklärt werden, dass vertraglich ein bestimmtes Verhältnis zwischen Gesamtkreditbelastung und Objektwert sich  negativ entwickeln kann. Diese hätte zur Folge, dass die Banken zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Loan-to-value-Klausel.

Des Weiteren muss selbstverständlich über die Risiken des Fonds und die nur eingeschränkte Handelbarkeit der Anteile informiert werden.
Sofern dies nicht erfolgt ist, beständen ggf. Ansprüche gegen den Berater/die Bank  auf Schadensersatz wegen Falschberatung.

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