Die Santander Consumer Bank ist eine der größten Banken, sofern es um die Vergabe von Darlehen an Verbraucher zu Konsumzwecken geht. Dabei schließen die Darlehensnehmer, bewusst oder unbewusst, auch eine sogenannte Ratenschutz-Versicherung ab. Versicherer dafür ist z.B. die Fa. RiMaXX bzw. die Credit-Life-International. Tritt dann z.B. Arbeitslosigkeit ein, verweigert die Versicherung nahezu regelmäßig die Eintrittspflicht und die Zahlung der weiteren Kreditraten.
1. Darlehens- bzw. Kreditvertrag mit Santander Consumer Bank
Für die Anschaffung von Konsumgüter wie z.B. Wohnungseinrichtung, Waschmaschine, Auto etc. fehlt den Verbrauchern oftmals das Geld, um den Kaufpreis komplett zu zahlen.
Daneben gibt es auch Situationen, wo die Verbraucher unkompliziert einen Kredit wünschen, mit dem persönliche Vorhaben wie z.B. Badumbau, Urlaubsreisen oder auch eine Kfz-Reparatur finanziert werden sollen.
Für die Darlehensvergabe in diesen Bereichen hat sich die Santander Consumer Bank zu einem der Marktführer entwickelt.
In diesem Zusammenhang kommt es dann, neben dem eigentlichen Abschluss des Kaufvertrages über das Konsumgut (z.B. Couch), auch zum Abschluss eines Darlehensvertrages. Dies ist vielen Verbrauchern gar nicht bewusst. Sie denken, sie zahlen die Rate für das entsprechende Konsumgut an den Verkäufer.
Tatsächlich sind sie jedoch ein Vertragsverhältnis mit einem Darlehensgeber eingegangen.
Im Gefühl der routinemäßigen Abwicklung solcher Vorgänge durch den Verkäufer und unter dem Zeitdruck des Erwerbs der Konsumgüter werden die Darlehensunterlagen leider nur oberflächlich durchgesehen. Dabei erschweren bereits die z.B. von der Santander Bank benutzten Vertragsformulare das Erfassen der Vertragsbedingungen. Die Verträge sind oftmals in sehr kleiner Schriftgröße und eng geschrieben verfasst, so dass gerade ältere Menschen diese kleingedruckten Bedingungen kaum lesen können.
Dies betrifft auch die Widerrufsbelehrung. Nach der gesetzlichen Vorgabe ist eine Widerrufsbelehrung drucktechnisch deutlich zu gestalten, so dass sich diese vom übrigen Vertragstext unterscheidet. Ob diese Voraussetzung bei den Belehrungen der Santander Bank erfüllt ist, ist fraglich. Die Widerrufsbelehrung unterscheidet sich auf den ersten Blick so gut wie gar nicht vom übrigen Vertragstext.
Die Folge einer unrichtigen Widerrufsbelehrung ist nach dem Gesetz, dass eine Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und unter Umständen auch noch nach Jahren widerrufen werden kann. In Falle eines Widerrufs wird der Vertrag von Anfang an als nicht zustande gekommen betrachtet und die empfangenen Leistungen (Geld und Ware) werden zurückgegeben. Gezogene Nutzungen sind zu erstatten.
Zudem ist bei der Errechnung der Darlehenssumme gemäß der Preisangabenverordnung der effektive Jahreszins anzugeben und die insgesamt zu zahlende Darlehenssumme. Den Verbrauchern soll damit ermöglicht werden, dieses Angebot mit anderen Kreditangeboten zu vergleichen. Daneben sind auch die Vermittlungskosten bzw. die Bearbeitungsgebühr aufzuführen. Diese Voraussetzungen dürften in den meisten Fällen jedoch zutreffend angegeben sein.
2. Ratenschutzversicherung (RSV) z.B. der RiMaXX bzw. der Credit-Life
Grundsätzlich ist bei Vertragsabschluss der Verbraucher darauf hinzuweisen, ob der Darlehensvertrag davon abhängig ist, ob eine Restschuld- bzw. eine Ratenschutzversicherung abgeschlossen wird.
In den meisten Fällen ist dies nicht der Fall, d.h. der Kreditvertrag kommt auch dann zustande, wenn eine dementsprechende Versicherung nicht abgeschlossen wird.
Darüber muss der Kreditnehmer jedoch grundsätzlich aufgeklärt werden. Diese Aufklärung unterbleibt jedoch oft. Folge ist, dass zu dem eigentlichen Kreditbetrag erhebliche Kosten für die Ratenschutzversicherung zu dem Kreditbetrag hinzu gerechnet und finanziert werden. Viele Verbraucher verlassen sich dabei auf die Angaben des Bankberaters oder des Vermittlers und bezahlen über Jahre, ohne dies an sich gewollt zu haben bzw. diesbezüglich aufgeklärt wurden.
Des Weiteren fehlt im Zusammenhang mit dem Abschluss der Ratenschutzversicherung auch, dass in äußerst vielen Fällen die zu der Versicherung gehörenden Bedingungen (AGB ) nicht ausgehändigt werden.
Dies ist eine grundsätzliche Verpflichtung, da nur so eingeschätzt werden kann, unter welchen Bedingung die Ratenschutzversicherung überhaupt greift. In vielen Fällen erlischt der Versicherungsschutz nämlich dann, wenn aufgrund eines Rückstandes mit den Kreditraten der komplette Kredit fällig gestellt wird.
Darüber hinaus weigern sich Versicherer oft, die Eintrittspflicht für die Weiterzahlung der Raten anzuerkennen. Trotz objektiv vorliegender Voraussetzung wird eine Weiterzahlung der Kreditraten abgelehnt. Der Teufelskreis ist dann, dass nach der dann fast zwingend folgenden Kündigung des Kreditvertrages und Forderung des gesamten Kreditbetrages die Versicherung bedingungsgemäß erst recht nicht mehr zahlen muss.
Diese Vorgehensweise hat schon zu erheblichen, außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die Chancen für die Verbraucher bei derartigen Klagen durchaus als gut eingeschätzt werden können.
3. Zusammenfassung
Im Ergebnis sind die Umstände des Vertragsschlusses für die Bewertung der Erfolgsaussichten eines Vorgehens entscheidend.
Von Vorteil ist es selbstverständlich, wenn das Beratungsgespräch bei der Bank oder bei dem Vermittler des Kredites mit einem Zeugen stattgefunden hat.
Darüber hinaus müssen alle Umstände und Unterlagen vollständig vorhanden sein, um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung alle Fakten belegen zu können.
Erfahrungsgemäß werden sich im Massengeschäft tätige Unternehmen wie die Santander Consumer Bank AG als auch die RiMaXX/Credit Life – Versicherung hüten, ggf. unlautere Geschäftsgebaren durch gerichtliches Urteil öffentlich bestätigen zu lassen. In den allermeisten Fällen wird es auf ein Einlenken bzw. auf ein vergleichsweises Ende der Auseinandersetzung hinauslaufen.
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