In Bankgesprächen ist es häufig der Fall, dass die Bank eine Kreditgewährung durch ihren Mitarbeiter mündlich zusagt. Der Bankkunde hält diese Zusage für verbindlich. Ein Kreditvertrag ist damit jedoch nicht zwingend abgeschlossen.
Erste Gespräche und Zusagen sind in der Regel unverbindlich
Grundsätzlich kommt es bei der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde zunächst zum Abschluss eines Krediteröffnungsvertrages (KEV). Dieser ist ein gegenseitiger Vertrag. Dieser kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) und damit auch mündlich zustande kommen.Sehr häufig wird in der Bankpraxis jedoch ein entsprechendes Formular unterzeichnet.
In dem Formular werden in der Regel Angaben über die Kreditlinie, die Vertragsdauer, die Höhe der Bereitstellungszinsen und eine etwaige Nichtabnahmeentschädigung getätigt.
Sofern diese entscheidenden Daten fehlen, ist im Zweifel auch kein hinreichender Verpflichtungswille seitens der Bank anzunehmen.
Die Bank erweckt in Vertragsverhandlungen häufig den Eindruck, dass es bereits eine verbindliche Zusage eines bestimmten Kredits gäbe. So lange es an klar definierten Grunddaten fehlt, lässt sich der Abschluss des Kreditvertrages gegenüber der Bank nicht erzwingen.
Auf der anderen Seite ist die Bank natürlich auch verpflichtet, die Rechtsgüter des Kunden zu schützen. Sofern sie mit diesen verbindlichen Zusagen für den Kunden den Eindruck erweckt, sie werde einen Kredit bewilligen, so haftet sie unter Umständen auf Schadenersatz. In diesem Fall müssen der Bank beispielsweise allerdings die Bedürfnisse des Kunden an dem Kredit und bspw. ein enges Zeitfenster bekannt sein, damit die Bank auch erkennen kann, welche Bedeutung die Kreditgewährung für den Bankkunden hat.
Die Prüfung obliegt natürlich auch hier dem Einzelfall.
Gerade wenn die Gespräche – wie oft der Fall – auf Bankseite mit zwei Vertretern und auf Kundenseite mit dem Kunden allein geführt werden, ist ein Nachweis oft schwierig.
Deshalb ist zu empfehlen, die Konkretheit der Zusage selbst zu überprüfen. So kann man gegebenenfalls eine weitere Bank/ Finanzierer mit der Kreditbeschaffung beauftragen.
In Bankgesprächen ist es häufig der Fall, dass die Bank eine Kreditgewährung durch ihren Mitarbeiter mündlich zusagt. Der Bankkunde hält diese Zusage für verbindlich. Ein Kreditvertrag ist damit jedoch nicht zwingend abgeschlossen.
1.Gespräche und Zusagen meistens unverbindlich
Grundsätzlich kommt es bei der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde zunächst zum Abschluss eines Krediteröffnungsvertrages (KEV). Dieser ist ein gegenseitiger Vertrag. Dieser kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) und damit auch mündlich zustande kommen.Sehr häufig wird in der Bankpraxis jedoch ein entsprechendes Formular unterzeichnet.
Aus dem Formular werden in der Regel Angaben über die Kreditlinie, die Vertragsdauer, die Höhe der Bereitstellungszinsen und eine etwaige Nichtabnahmeentschädigung bestimmte Angaben getätigt.
Sofern diese entscheidenden Daten fehlen, ist im Zweifel auch kein hinreichender Verpflichtungswille seitens der Bank anzunehmen.
Die Bank erweckt in Vertragsverhandlungen häufig den Eindruck, dass es bereits eine verbindliche Zusage eines bestimmten Kredits gäbe. So lange es an klar definierten Grunddaten fehlt, lässt sich der Abschluss des Kreditvertrages gegenüber der Bank nicht erzwingen.
Auf der anderen Seite ist die Bank natürlich auch verpflichtet, die Rechtsgüter des Kunden zu schützen. Sofern sie mit diesen verbindlichen Zusagen für den Kunden den Eindruck erweckt, sie werde einen Kredit bewilligen, so haftet sie unter Umständen auf Schadenersatz. In diesem Fall müssen der Bank beispielsweise allerdings die Bedürfnisse des Kunden an dem Kredit und bspw. ein enges Zeitfenster bekannt sein, damit die Bank auch erkennen kann, welche Bedeutung die Kreditgewährung für den Bankkunden hat.
Die Prüfung obliegt natürlich auch hier dem Einzelfall.
Gerade wenn die Gespräche – wie oft der Fall – auf Bankseite mit zwei Vertretern und auf Kundenseite mit dem Kunden allein geführt werden, ist ein Nachweis oft schwierig.
Deshalb ist zu empfehlen, die Konkretheit der Zusage selbst zu überprüfen. So kann man gegebenenfalls eine weitere Bank / Finanzierer mit der Kreditbeschaffung beauftragen.