MS Carpathia (Schiffsfonds FHH Nr. 14 ) – Insolvenzverwalter Penzlin fordert erneut zur Rückzahlung von Ausschüttungen bis 30.9.2020 auf – lohnt die Rechtsverteidigung ?

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Bereits im Juni 2018 hatte sich der Insolvenzverwalter an die Kommanditisten gewandt und diese zur Rückzahlung aufgefordert. Nunmehr, etwa 2 Jahre später, erhalten die Anleger erneut ein Schreiben, mit welchem sie zu Rückzahlung angeblich zu Unrecht erhaltener Ausschüttungen aufgefordert werden.

Darin gibt der Insolvenzverwalter an, dass er über eine Vermögensmasse von 570.000 € verfügt. Belege dafür bleibt er immer noch schuldig.

Die nach dem Verkauf des Schiffes reduzierten Insolvenzforderungen sollen sich aktuell auf 1,63 Mio belaufen. Die insoweit beigefügte Insolvenztabelle scheint jedoch überholt zu sein, berücksichtigt sie doch nicht, dass der Gläubiger mit der lfd. Nr 14, die HSK Portfoliomanagement AöR, aus dem Verkauf des Schiffes nach Aussage des Insolvenzverwalters vollständig bedient wurde. Da dieser Gläubiger laut Tabelle jedoch nur eine Forderung von 4,4 Mio € einschließlich Zinsen) aufweist, stellt sich die Frage, was mit den verbliebenen 1,4 Mio € (Differenz zum Verkaufspreis 5,8 Mio €) geschehen ist.

Grob gerechnet fehlt dem Insolvenzverwalter nach seiner Darstellung also 1 Mio €, um die als berechtigt angesehenen Forderungen von Gläubigern zu bedienen.

Ebenso wenig lässt sich erkennen, ob bereits Kommanditisten Rückzahlungen vorgenommen haben in Folge des 1. Anschreibens des Insolvenzverwalters aus dem Juni 2018.

Unsere derzeitige Einschätzung lautet, dass sich die tatsächliche Vermögenssituation in der Gesellschaft nicht nachvollziehen lässt.

Auch die vorgelegte Insolvenztabelle ist kaum geeignet, die dort angemeldeten und vom Insolvenzverwalter festgestellten Forderungen nachzuvollziehen. Der Grund der Anmeldung ist sehr kurz gefasst. Durch 2 Oberlandesgerichte wurden bereits derartige Tabellen als unwirksam eingestuft, eine Entscheidung darüber durch den Bundesgerichtshof als abschließende Instanz steht noch aus.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

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