(Absender)
(Anschrift der Bausparkasse)
vorab per Fax: (Faxnummer der Bausparkasse) oder
vorab per E-Mail: (E-Mail-Adresse der Bausparkasse) oder
Einschreiben mit Rückschein
(Ort, Datum)
Vertragsnummer: (Nr. angeben)
Widerspruch gegen Kündigung, Hinzurechnung von Bonuszins unzulässig
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre Kündigung vom …(Datum angeben). Hiermit
widerspreche
ich Ihrer Kündigung des oben genannten Bausparvertrages.
Ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB steht Ihnen nicht zu.
Das aktuelle Bausparguthaben in Höhe von € (Betrag eingeben) liegt unterhalb der vereinbarten Bausparsumme in Höhe von € (Betrag eingeben). Demzufolge ist der Vertragszweck nicht erfüllt. Bei der Abrechnung des Auszahlungsbetrages wurde der Bonuszins hinzugerechnet. Nach der Entscheidung des OLG Celle (Urteile vom 14.09.2016 – 3 U 207/15, 3 U 86/16) ist dies unzulässig.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung bis zum
… 2017, (Datum von heute + 14 Tage)
dass der gekündigte Vertrag fortgeführt wird. (falls kein Guthaben ausgezahlt wurde).
oder
dass der gekündigte Vertrag fortgeführt wird und die Zinsen nachträglich gutgeschrieben werden. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung einer Bankverbindung und eines Verwendungszwecks, um das ausgezahlte Abrechnungsguthaben zu überweisen. (falls Guthaben ausgezahlt wurde).
Nach Ablauf der Frist behalte ich mir vor, meine berechtigten Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen. Ich weise darauf hin, dass die hierdurch bedingten Anwaltskosten als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
(eigenhändige Unterschrift)
Bearbeitungshinweise:
- Ergänzen Sie den Text mit Ihren Angaben vor den kursiven Klammerhinweisen, z. B. Absender.
- Löschen Sie die kursiven Klammerhinweise.
- Beachten Sie die Alternativen bei „oder“ und löschen Sie Unzutreffendes und das Wort „oder“.
- Schicken Sie den Brief zum Zweck der Nachweisbarkeit vorab per Fax oder E-Mail und anschließend per Post als Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens, den Einschreibebeleg, den Faxbericht, E-Mailbericht und den Rückschein auf.
- Ein Musterbrief ersetzt im Einzelfall keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch.