Musterschreiben für einen Widerruf eines Darlehensvertrages an die DKB

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Ein Widerruf von Darlehensverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist nur noch bis zum 20.6.2016 möglich. Eile ist daher geboten.
In Ergänzung zu unserem Ratgeber für Widerrufsbelehrungen stellen wir auf Wunsch und Nachfrage vieler Mandanten ein Formular zur Erstellung eines Widerrufs zur Verfügung. Den Link zum Widerrufsformular finden Sie am Ende dieses Beitrages.

1. Zahlung der Restschuld muss möglich sein
Bevor Sie den Widerruf erstellen und abschicken, möchten wir zwingend darauf hinweisen, dass Sie bei noch laufenden Darlehensverträgen in der Lage sein sollten, einen gegebenenfalls noch bestehenden Restbetrag aus dem Darlehen innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf an die Bank auszuzahlen. Sie sollten daher eine alternative Finanzierung haben oder über entsprechende finanzielle Reserven verfügen, um den Betrag auszugleichen. Sofern Sie sich nicht sicher sein sollten, lassen Sie sich gut beraten, am besten durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht.
Das gleiche gilt auch, wenn die Bank einen Widerruf zurückweist.

Wie hoch Ihre Restschuld in etwa ist, können Sie z.B. aus Ihrem letzten Darlehenskontoauszug grob erkennen. Parallel können Sie auch bei seriösen Internetseiten entsprechende Rechner nutzen (www. Test.de, www.anwalt-KG.de  ) . Die Berechnungen sollten Sie jedoch kritisch prüfen und am besten von einem Fachmann  nochmals  auf Richtigkeit hin prüfen lassen.

2. Auch Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückverlangt werden
Einen Widerruf können Sie auch erklären, wenn das Darlehensverhältnis bereits abgeschlossen ist, beispielsweise durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. In diesem Fall können Sie von der Bank sowohl die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen als die Nutzungsentschädigung, welche sich aus der Neuberechnung des Darlehens gemäß der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ergibt.

3. Nach Widerruf ist 3 Jahre Zeit für Vorgehen gegen die Bank.
Sofern Sie einen Widerruf gegenüber der Bank oder der Sparkasse in 2016 jedoch erklärt haben, können Sie die Forderung gegen der Bank noch bis Ende 2019 geltend machen. Aufgrund des zu erwartenden gerichtlichen Verfahrens werden Sie bei einem Streitwert von über 5.000 € voraussichtlich  auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes angewiesen sein.

4. Vorsicht bei Widerruf und gleichzeitigem Verkauf des (Haus-) Grundstückes
Große Vorsicht ist geboten, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Objekt zu verkaufen und mit dem Kaufpreis die Restschuld bei Ihrer Bank auslösen wollen. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen dringend anwaltliche Beratung. Es muss gewährleistet sein, dass Sie in der Lage sind, nach Widerruf innerhalb von 30 Tagen den Restbetrag bei der Bank auszugleichen. Ansonsten machen Sie sich gegebenenfalls gegenüber Ihrem Käufer schadenersatzpflichtig, sofern mangels Ausgleich der Restschuld bei der Bank die Eigentumsübertragung verzögert wird.

5. Vorsicht bei weiteren Sicherungen der Grundschulden
Rechtsberatung empfehlen wir auch dringend in den komlexeren Fällen, in welchen die Grundschuld auch zur Sicherung anderer Kreditverträge dient oder umgedreht auch Grundschulden anderer Grundstücke das Darlehen mit absichern.

6. Übersendung vorab per Fax / E-mail, sonst Einschreiben/Rückschein
Wir empfehlen, dass Sie die Widerrufe aus Nachweisgründen am besten vorab per E-Mail oder per Fax an die Bank senden. Sofern dies erfolgt ist, reicht die Nachsendung des Originalschreibens per Post. Von dem Original-Widerruf fertigen Sie sich bitte für Ihre Unterlagen eine Kopie.

Anderenfalls versenden Sie den Musterbrief zwingend per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie ein Beleg dafür haben, wann und dass Ihr Schreiben bei der Bank oder Sparkasse eingegangen ist.

 

Hier gehts zum —————–>Formular Musterwiderruf

Hier gehts zum – ————— >Ratgeber für den Widerruf eines Darlehensvertrages

 

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Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, am besten mit Ihrem Darlehensvertrag mit Widerrufsbelehrung einschließlich aller Anlagen.
Wir werden Ihre Angelegenheit umgehend prüfen und Ihnen eine erste Einschätzung zukommen lassen.
Sowohl die Übersendung der Unterlagen als auch die erste Einschätzung lösen für Sie noch keine Kosten aus. Diese werden hinsichtlich des evtl. weiteren Vorgehens dann konkret persönlich besprochen.

Telefon: 0381 – 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock

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