Es ist nach wie vor bei vielen Banken und Sparkassen Usus, dass Kosten für die Wertermittlung eines zu finanzierenden Hausgrundstückes dem Darlehensnehmer auferlegt werden. Häufig bekommt der Darlehensnehmer das Gutachten zur Wertermittlung nicht einmal zu sehen.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich in einem Berufungsverfahren der von uns vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen. Danach sind derartige Kosten der Wertermittlung vom Darlehensgeber zu tragen, da die Prüfung der Werthaltigkeit von Sicherheiten im eigenen Interesse der Bank und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems erfolgt.
Diese Argumentation wurde in gleicher Weise bereits durch das Landgericht Stuttgart in einem Urteil aus dem Jahre 2007 aufgestellt.
Wie bereits in vielen anderen Verfahren hat die beklagte Bank den Anspruch auf Rückzahlung der Wertermittlungskosten in der mündlichen Verhandlung daraufhin anerkannt.
Es lohnt sich daher, unter Verweis auf diese von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Rechtsauffassung die Wertermittlungskosten bei der Bank oder Sparkasse zurückzufordern.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock