Ostseesparkasse Rostock OSPA verlangt enorme Gebühr bei Schuldhaftentlassung/ Bürgschaftsentlassung

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Nach ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis verlangt die Ostseesparkasse Rostock OSPA für Schuldnerwechsel, Schuldhaft-/Bürgschaftsentlassung einen Betrag in Höhe von 1 % der Darlehensrestvaluta, mindestens jedoch 500 €.
Grundsätzlich ist eine Bank in der Gestaltung ihrer Preise für bestimmte Dienstleistungen frei. Allerdings ist diese Preisgestaltung, da sie gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Kunden Geltung erlangt, als allgemeine Geschäftsbedingung einzustufen. Derartige Geschäftsbedingung können jedoch dann unwirksam sein, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen. (§ 307 BGB).

Grundsätzlich ist der Bank gestattet, für Aufwendung, welche sie im Interesse des Kunden erbringt, eine angemessene Gebühr zu verlangen. Bei der Schuldhaftentlassung besteht die Tätigkeit der Bank in der Regel darin, zu prüfen, ob aus Sicht der Bank die Sicherheit der Darlehensrückzahlung auch dann gewährleistet ist, wenn ein (oder mehrere) Darlehensnehmer aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden. Dies bedeutet in der Regel eine Prüfung der finanziellen Verhältnisse der verbleibenden Darlehensnehmer.
Der Bank ist jedoch aus der Geschäftsbeziehung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verbleibenden Darlehensnehmer und deren Zahlungsverhalten aus der Vergangenheit bekannt. Im übrigen ist gerade bei Immobiliendarlehen das zu Sicherheit verpfändete Objekt nach wie vor vorhanden. Daher ist der Aufwand der Prüfung, ob das Darlehensverhältnis mit den dann verbleibenden Darlehensnehmer fortgesetzt wird, als überschaubar zu bezeichnen.

Die Schuldhaftentlassung ist letztendlich nur ein einfacher formaler Akt, welcher an sich keine enormen Kosten auslöst, wie sie von der Ostseesparkasse Rostock verlangt werden.

Die Unangemessenheit der Preisgestaltung zeigt sich auch an einem Vergleich mit anderen Instituten, welche hier beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und dauerhafte Richtigkeit aufgeführt werden:

ING DiBa                               250 €
DSL Bank                              350 €
PSD Westfalen-Lippe         250 €
Commerzbank                     300 €
DKB                                        250 €

 

Mit ihrer Preisgestaltung liegt die Sparkasse somit bereits bei ihrem Mindestbetrag nahezu 100 % über dem marktdurchschnittlichen Preis. Dies allein bringt die Regelung in die Nähe des wucherähnlichen. Berücksichtigt man dann noch, dass es der Sparkasse grundsätzlich eingeräumt wird, sogar ein 1 % des Restdarlehen zu verlangen, wird die Unangemessenheit der Gebühr offenkundig.
Sie sollten sich daher mit der Sparkasse ernsthaft auseinandersetzen unter Verweis auf die Unangemessenheit der Forderung.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht

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